Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von
200,00 € von SGW Ingenieurgesellschaft Magdeburg mbH und
200,00 € von Michael Herbst, Heizung-Sanitär-Schlosserei, Hötensleben OT Wackersleben
für die 1000 Jahr-Feier der Gemeinde Hamersleben.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates Am Großen Bruch. In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von über 5000,00 € notwendig ist. Für Beträge ab 100,00 € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marina Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |