Betreff
Annahme von Spenden
Vorlage
AGB/096/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von

 

200,00 € von SGW Ingenieurgesellschaft Magdeburg mbH und

200,00 € von Michael Herbst, Heizung-Sanitär-Schlosserei, Hötensleben OT Wackersleben

 

für die 1000 Jahr-Feier der Gemeinde Hamersleben.

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates Am Großen Bruch. In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von über 5000,00 € notwendig ist. Für Beträge ab 100,00 € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marina Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff