Betreff
Beschluss zur Legitimation einer Auszahlung in 2022 als unkürzbarer Bestandteil im Haushaltsplan 2022 - Förderprojekt "Bodebrücke"
Vorlage
GRÖ/171/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt eine erhöhte und unkürzbare Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 im PSK 511000.55100.785200 in Höhe von 275.000 EUR für die Maßnahme “Zuwegung und Instandsetzung der Bodebrücke am

Zuckerpark”. Die Auszahlung wird durch ebenfalls erhöhte Einzahlungen im Jahr 2022 im PSK 511000.55100.681100 in Höhe von gesamt 247.500 EUR anteilig gedeckt. Die Differenz in Höhe von 27.500 EUR ist der Eigenanteil der Stadt Gröningen.

 


Begründung:

Die Verwaltung bearbeitet im Auftrag der Stadt Gröningen das Vorhaben Bodebrücke seit dem Jahr 2020. In der Einwohnerschaft findet das Vorhaben eine breite Zustimmung, da die Brücke den “Zuckerpark” mit den Bodewiesen als Wander- und Radweg verbindet. Derzeit ist die Bodebrücke für die Nutzung gesperrt, da diese nicht verkehrssicher ist. Mehrfach wurde die Brücke mit einer Zaunanlage gesperrt. Diese wurde kurze Zeit später durch Fremde wieder entfernt. Hinweisschilder zeigen an, dass das Betreten der Brücke verboten ist. Die Stadt Gröningen ist Eigentümerin der Brücke und damit in der Pflicht zum Erhalt und zur Verkehrssicherung.

 

Die Brücke stellt eine wichtige Verkehrsachse für die Bewohnerinnen und Bewohner dar. Zukünftig wird diese weiter an Bedeutung gewinnen, da auch die Zuwegung aus der Altstadt zum Bodebootsverleih über diese gewährleistet werden soll und der Radweg “Boderadweg” in den nächsten Jahren auf dieser Achse ausgebaut werden soll. Der im ISEK benannte Altstadtrundweg gewinnt durch die Nutzbarkeit der Brücke an Qualität.

 

Seit 2020 wurden Voruntersuchungen der Brücke durchgeführt. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor. Auch wurde durch einen Statiker die Standsicherheit der Brücke bestätigt. Gemeinsam mit einem Planungsbüro werden derzeit die Baukosten ermittelt. Aufgrund der Anforderungen für das Gewässer 1. Ordnung sind gewisse Auflagen zu berücksichtigen. Daher ist die notwendige Rüstung für den Abstrahlvorgang aufwendig. Des Weiteren haben sich die Preise für Holz in den letzten Wochen stark erhöht. Damit sind die veranschlagten Kosten in Höhe von 150.000 EUR nicht mehr einzuhalten.

 

Die neuen Kosten belaufen sich auf 275.000 EUR. Derzeit ist im Finanzplan der Haushaltssatzung 2021 für das Planjahr 2022 eine Auszahlung in Höhe von 150.000 EUR geplant. Der Ansatz für die Auszahlung muss mit der Haushaltssatzung 2022 entsprechend erhöht werden. Der Beschluss dient bereits vorab zur Legitimation dieser Auszahlung und damit als Nachweis gegenüber dem Fördermittelgeber. Derzeit werden LEADER-Maßnahmen in finanzschwachen Gemeinden erhöht gefördert. Geplant war die Maßnahme im Finanzplan mit 75 Prozent Förderung. Im Rahmen der LEADER-Förderung wird die Maßnahme nun mit einer Förderquote in Höhe von 90 Prozent gefördert. Damit erhöhen sich in 2022 auch die geplanten Einzahlungen im PSK 511000.55100.681100 von 112.500 EUR auf 247.500 EUR. Die Differenz zwischen der geplanten Auszahlung und der Einzahlung in genannten Produktsachkonten, also der Eigenanteil, fällt durch die erhöhte Förderquote sogar geringer aus. In der Haushaltssatzung 2021 beträgt die Differenz im Finanzplanjahr 2022 noch 37.5000 EUR. Tatsächlich ist nun aufgrund der erhöhten Förderquote der Eigenanteil auf 27.500 EUR gesunken.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner