Betreff
Städtebaulicher Vertrag über die Erstellung der Bauleitplanung zum B-Plan "Neubau eines Feuerwehrhauses mit Gemeindesaal" in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Wulferstedt
Vorlage
VG/130/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt den städtebaulichen Vertrag zum B-Plan „ Neubau eines Feuerwehrhauses mit Gemeindesaal” in der Gemarkung Wulferstedt zwischen der Gemeinde Am Großen Bruch - im Weiteren "Gemeinde“ genannt - und der Verbandsgemeinde Westliche Börde - im Weiteren „Vorhabenträger“ genannt - in der vorliegenden Form zu.

Der in der Anlage beigefügte Vertrag wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Die benötigten Stellplätze für den Gemeindesaal sind für die Verbandsgemeinde nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern der Gemeinde.

 

Für die Durchführung der Bauleitplanung wird das Büro: IIP GmbH Westeregeln - Ingenieurbüro Invest-Projekt - Am Spielplatz 1 - 39448 Börde-Hakel OT Westeregeln beauftragt. Alle Kosten werden durch den Vorhabensträger übernommen. Nach Beendigung des Verfahrens werden die Planunterlagen kostenlos in dreifacher Ausführung der Verbandsgemeinde Westliche Börde übergeben.

 


Begründung:

 

Auf dem Flurstück 32/10 in der Flur 7 der Gemarkung Wulferstedt mit einer Größe von 5.175m² beabsichtigt die Verbandsgemeinde Westliche Börde, Bauland zum Neubau eines Feuerwehrhauses mit Gemeindesaal zu schaffen. Im Bauleitverfahren ist zu klären, in welcher Größe das angekaufte Grundstück für das Bauvorhaben benötigt wird und damit das Plangebiet umfassen muss. Die benötigten Stellplätze für den Gemeindesaal sind für die Verbandsgemeinde hier nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern der Gemeinde.

 

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan von Wulferstedt als Gewerbefläche dargestellt. Aus städtebaulicher Sicht ist die Fläche kein baureifes Land. Deshalb muss ein Bauleitverfahren durchgeführt werden.

 

Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde/Stadt bzw. Verbandsgemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten sein. Dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.

 

Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt. Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.

 

Für das oben beschriebene Bauleitplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Der Vorhabenträger schlägt zur Durchführung der Bauleitplanung das Büro: IIP GmbH Westeregeln - Ingenieurbüro Invest-Projekt - Am Spielplatz 1 - 39448 Börde-Hakel OT Westeregeln vor.

Mit diesem Büro hat die Verbandsgemeinde bisher eine Vielzahl von Bauleitplanungen durchgeführt. Die Zusammenarbeit verlief reibungslos und war zielführend.

 


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2021

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 


Anlagen:

Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan "Neubau eines Feuerwehrhauses mit Gemeindesaal” in Am Großen Bruch OT Wulferstedt