Betreff
Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit bei Vorbereitung, Abwehr und Nachbereitung von Einsätzen zur Gefahrenabwehr mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren (CBRN) mit der Verbandsgemeinde Obere Aller
Vorlage
VG/129/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Vorbereitung, Abwehr und Nachbereitung von Einsätzen zur Gefahrenabwehr mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren (CBRN) mit der Verbandsgemeinde Obere Aller.

 


Begründung:

Die Gefahrenabwehr bei Einsätzen mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren (CBRN) ist entsprechend der §§ 1 und 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Diese Aufgabe soll durch die Feuerwehren der Verbandsgemeinde erfüllt werden. Allerdings sind für derartige Einsätze sehr umfangreiche Vorbereitungen sowohl in personeller Hinsicht (spezielle Aus- und Fortbidlung der Feuerwehrangehörigen) als auch in materieller Hinsicht zu leisten.Gleichzeitig ist zu betrachten, dass derartige Szenarien selten sind, so dass Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen und wirtschaftlichen Verhältnis stehen sollten.

Von daher haben die Gemeindewehrleitungen der Verbandsgemeinden Obere Aller und Westliche Börde den Vorschlag unterbreitet, das ein gemeinsamer Fachzug für diese CBRN-Aufgaben augfgestellt wird, so dass die personellen und materiellen Herausforderungen gemeinsam von zwei Verbandsgemeinden getragen werden können.

Im Fall eines Einsatzes würde dann immer primär die örtlich zuständige Feuerwehr alarmiert werden, um die Hilfsfrist von maximal 12 Minuten einzuhalten und Erstmaßnahmen – insbesondere die Menschenrettung -einzuleiten. Für die weiteren, unterstützenden Aufgaben würde dann zeitgleich der Fachzug alarmiert und zum Einsatz gebracht werden.

Die Bildung eines gemeinsamen Fachzuges führt aus Sicht der Gemeindewehrleitungen nicht nur zu einer finanziellen Entlastung durch Einspareffekte bei den Materialvorhaltungen, sondern auch zur Entlastung der Führungs- und Einsatzkräfte. Gleichzeitig kann von einer gezielten Spezialisierung der Einsatzkräfte ausgegangen werden.

Die Führungskräfte sollen im Einvernehmen beider Gemeindefeuerwehren berufen werden.

Über den Text der Vereinbarung wurde im Vorfeld Einvernehmen mit den Gemeindewehrleitungen und Verwaltungen beider Verbandsgemeinden hergestellt. Der Landkreis Börde wurde als Fachaufsicht angehört und hat aus Sicht der Gefahrenabwehrplanung zugestimmt. Ausstehend ist noch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Form der Zweckvereinbarung. Diese Stellungnahme wurde ursprünglich für Ende 2020 angekündigt, dann jedoch immer wieder verschoben. Die Verbandsgemeinden Obere Aller und Westliche Börde haben sich darauf verständigt, die Vereinbarung jetzt in die Verbandsgemeindesitzungen zur Beschlussfassung zu geben, um die personelle Besetzung und Ausbildung des Fachzuges beginnen zu können. Der Landkreis Börde hatte mehr als 6 Monate Zeit für eine Stellungnahme. Wenn eine entsprechende Stellungnahme mit Hinweisen später eintrifft, sollte geprüft werden, ob eine Änderung der Zweckvereinbarung unter Beibehaltung der grundsätzlichen Zielstellung erfolgt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Clemens Köhler

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Vorbereitung, Abwehr und Nachbereitung von Einsätzen zur Gefahrenabwehr mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren (CBRN) mit der Verbandsgemeinde Obere Aller