Hier: Beschluss zum Entwurf mit Plan-, Textteil und Begründung (Stand: April 2021) und Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt billigt den vom Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.- Ing. Jaqueline Funke, Irxleben überarbeiteten Vorentwurf als Entwurf des Bebauungsplanes 2021/01 Siedlung “Paulshöhe" (Entwurf – April 2021) bestehend aus Plan- und Textteil mit Begründung und beschließt, ihn öffentlich auszulegen.
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 4 BauGB).
Ort und Dauer der Auslegung sind 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Begründung:
Der Stadtrat Kroppenstedt hat mit Datum vom 01.10.2020 den Aufstellungsbeschluss beschlossen. Damit wurde das Bauleitverfahren eröffnet. Das Planungsbüro hat daraufhin nach den Vorstellungen der Stadträte und des Investors einen Vorentwurf entwickelt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden eingeholt.
In der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Magdeburg (Anlage 3) wurde darauf verwiesen, dass die Darstellung der Gebietsausweisung “Wohnbebauung” nicht mit der Planung des Investors vereinbar ist. Der bestehende Widerspruch ist nicht abwägbar. Die Festsetzung des Gebietscharakters muss überarbeitet werden.
Der Entwurf wurde dahingehend überarbeitet und liegt nun in der Anlage 1 und 2 vor.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung für einen Monat für die Öffentlichkeit auszulegen. Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange und die Behörden um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Im Anschluss daran erfolgt die Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2021 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Bergner |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Anlage 1: Planteil zum Entwurf des B-Plans “Paulshöhe” (Stand: April 2021)
Anlage 2: Texteil mit Begründung zum Entwurf des B-Plans “Paulshöhe”
(Stand: April 2021)
Anlage 3: Landesverwaltungsamt Magdeburg - Rechtsaufsichtliche
Stellungnahme zum Vorentwurf des B-Plans “Paulshöhe”
(Stand: April 2021)