Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschießt die Änderung des B-Planes „Triftstr. 1. BA“ in Ausleben entsprechend dem Entwurf mit Plan-, Textteil und Begründung sowie die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des B-Planes „Triftstr. 1. BA“ in Ausleben. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse bekannt zu geben.
Begründung:
Das Baugebiet wurde
sehr gut von Bauwilligen angenommen.
Während der Planung
zeigte sich, dass nachdem der Straßenkörper gebaut ist, die Baugrundstücke
nördlich davon einer Verkleinerung des Baufeldes erfolgte.
Um das Baufeld effektiver ausnutzen zu können und um den Vorstellungen der Bauherren entgegen zu kommen, soll die Änderung folgenden Inhalt haben:
Der zwei Meter Breite Grünstreifen an der Nordseite des Geltungsbereiches und ein fünf Meter langer Grünstreifen an der Nord- Ost Ecke des Geltungsbereiches entfallen als Grünfläche im B-Plan.
Um den städtebaulichen Grundgedanken der Planung beizubehalten wird dafür außerhalb des Geltungsbereiches dieses B-Planes auf dem Nachbarflurstück (Flurstück 628/156) der ehemals vorgesehene Grünstreifen angelegt.
Das Grundstück hat die Gemeinde per Vorkaufsrecht in sein Eigentum gebracht.
Wenn die Beplanung der Nachbargrundstücke erfolgt, wird dieser Grünstreifen im Bestand mit aufgenommen und bleibt auch Grünfläche zur optischen Abtrennung der beiden Bauabschnitte. Mit dieser Vorgehensweise müssen keine neuen Flächen ausgesucht und kann auf die Berechnung des ökologischen Ausgleiches zugegriffen werden. (bis auf die kleine Ecke im Nord-Ost Bereich) Diese Änderung des Pflanzgebotes muss mit den Bauherren vertraglich festgehalten werden.
Als
Planer wird das Vermessungsbüro Specht aus Oschersleben beauftragt, da er bereits den B-Plan „Triftstr. 1. BA“ erstellt hat.
Wie der Bürgermeister mit dem Planer abstimmte, wird der Textteil mit Begründung zur 1. Änderung des B-Planes zur Gemeinderatsitzung vorliegen. Im Bauausschuss erfolgt eine Information zu dem Thema durch den Bürgermeister.
Durch den Änderungsbeschluss wird das Verfahren eingeleitet, der Entwurf und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange leiten die Trägerbeteiligung und die Einbeziehung der Öffentlichkeit ein.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2021 |
2.500 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Planteil
Anlage 2: Textteil mit Begründung