Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen beschießt die Annahme einer Spende in Höhe von 5.000,00 € für die Bodebrücke (Quartierentwicklung Zuckerpark) von der Stiftung der Kreissparkasse Börde.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,- € notwendig ist. Für Beträge über 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Maria Behrens |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |