Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Gröningen für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
GRÖ/163/21-BV
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Gröningen beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und den Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Begründung:
Auf Grund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA, S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
|
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Fabian Stankewitz |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen