Beschlussvorschlag:

Der Stadt Gröningen beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und den Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen.

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):

 


Begründung:

Auf Grund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA, S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen