Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung über 38.000 EUR für die geförderte Sanierung und Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Sanitärgebäudes des Freibades Großalsleben aus dem PSK 424200-42440-785300 zu. Die Deckung erfolgt aus dem PSK 424200-42440-681100 (Investitionszuweisungen vom Land) in Höhe von 28.000 EUR und aus dem PSK 571100-57100-785300 (Breitband) in Höhe von 10.000 EUR.
Begründung:
Im Jahr 2019 wurden über die Verbandsgemeinde Fördermittel aus dem Programm LEADER für die energetische Sanierung des Freibades Großalsleben sowie die Installation von Warmwasserkollektoren beantragt. Der Fördermittelantrag wurde mit Bescheid vom 02.10.2019 genehmigt. Durch die zunehmende Installation von PV-Anlagen im Verbandsgemeindegebiet, wurde durch den Verbandsgemeindebürgermeister ein Prüfauftrag für die Maßnahme im Freibad erteilt. Es wurde festgestellt, dass die Erzeugung von Warmwasser gegenüber der Erzeugung von Strom ineffektiv sei. Ein Überschuss an Wärme aus der Warmwasseraufbereitung für die Duschen wäre ungenutzt geblieben. Da das Warmwasser derzeit über einen Elektroerhitzer aufbereitet wird, ist es effektiver, den nun erzeugten Strom dafür zu verwenden. Bei einem Überschuss werden andere Verbraucher, wie z.B. die Pumpenanlage, versorgt. Gerade an Tagen mit einem hohen Bedarf an Strom zur Wamwasserversorgung, ist auch mit schönem Wetter und daher einer größeren Menge an Strom aus der Photovoltaikanlage zu rechnen.
Deswegen wurde ein Änderungsantrag auf Umstellung von Warmwasserkollektoren auf
Photovoltaiktechnik gestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich die
Bearbeitung dieses Änderungsantrages enorm. Am 19.02.2021 traf der genehmigte
Änderungsbescheid ein. Aufgrund dieser Verzögerungen war es haushalterisch
nicht mehr möglich, die Mittel in das kommende Haushaltsjahr zu übertragen.
Die Förderung erfolgt mit 80 Prozent. Dadurch ergibt sich
für die Verbandsgemeinde eine schnelle Amortisierung. Die Maßnahme soll durch
die Verbandsgemeinde durchgeführt werden, da einerseits der
Fördermittelempfänger die Verbandsgemeinde ist sowie eine PV-Anlage
steuerrechtliche Auswirkungen mit sich bringt. Die Verbandsgemeinde ist durch
den BgA Breitband zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Zur
Steigerung der Effektivität innerhalb der Verwaltung sollen alle PV-Anlagen
daher zentral über die Verbandsgemeinde Westliche Börde betrieben werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
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Verbandsgemeinde-bürgermeister |
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Robert König |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
- Anlage 1: Änderungsbescheid FM vom 12.02.2021