Betreff
Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung für die Installation einer Photovoltaikanlage im Freibad Großalsleben
Vorlage
VG/128/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung über 38.000 EUR für die geförderte Sanierung und Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Sanitärgebäudes des Freibades Großalsleben aus dem PSK 424200-42440-785300 zu. Die Deckung erfolgt aus dem PSK 424200-42440-681100 (Investitionszuweisungen vom Land) in Höhe von 28.000 EUR und aus dem PSK 571100-57100-785300 (Breitband) in Höhe von 10.000 EUR.

 


Begründung:

Im Jahr 2019 wurden über die Verbandsgemeinde Fördermittel aus dem Programm LEADER für die energetische Sanierung des Freibades Großalsleben sowie die Installation von Warmwasserkollektoren beantragt. Der Fördermittelantrag wurde mit Bescheid vom 02.10.2019 genehmigt. Durch die zunehmende Installation von PV-Anlagen im Verbandsgemeindegebiet, wurde durch den Verbandsgemeindebürgermeister ein Prüfauftrag für die Maßnahme im Freibad erteilt. Es wurde festgestellt, dass die Erzeugung von Warmwasser gegenüber der Erzeugung von Strom ineffektiv sei. Ein Überschuss an Wärme aus der Warmwasseraufbereitung für die Duschen wäre ungenutzt geblieben. Da das Warmwasser derzeit über einen Elektroerhitzer aufbereitet wird, ist es effektiver, den nun erzeugten Strom dafür zu verwenden. Bei einem Überschuss werden andere Verbraucher, wie z.B. die Pumpenanlage, versorgt. Gerade an Tagen mit einem hohen Bedarf an Strom zur Wamwasserversorgung, ist auch mit schönem Wetter und daher einer größeren Menge an Strom aus der Photovoltaikanlage zu rechnen.


Deswegen wurde ein Änderungsantrag auf Umstellung von Warmwasserkollektoren auf Photovoltaiktechnik gestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich die Bearbeitung dieses Änderungsantrages enorm. Am 19.02.2021 traf der genehmigte Änderungsbescheid ein. Aufgrund dieser Verzögerungen war es haushalterisch nicht mehr möglich, die Mittel in das kommende Haushaltsjahr zu übertragen.

 

Die Förderung erfolgt mit 80 Prozent. Dadurch ergibt sich für die Verbandsgemeinde eine schnelle Amortisierung. Die Maßnahme soll durch die Verbandsgemeinde durchgeführt werden, da einerseits der Fördermittelempfänger die Verbandsgemeinde ist sowie eine PV-Anlage steuerrechtliche Auswirkungen mit sich bringt. Die Verbandsgemeinde ist durch den BgA Breitband zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Zur Steigerung der Effektivität innerhalb der Verwaltung sollen alle PV-Anlagen daher zentral über die Verbandsgemeinde Westliche Börde betrieben werden.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

 

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Robert König

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1: Änderungsbescheid FM vom 12.02.2021