Betreff
Änderung des Städtebaulichen Vertrages mit der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Geltungsbereich der Anlage, Bebauungsplan „Wohnen am Altonaer Hof“ OT Warsleben
Vorlage
AUS/064/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches (siehe Anlage) zu dem rechtskräftigen Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz über das Amt für regionale Landesentwicklung, 38100 Braunschweig, vertreten durch Herrn Dr. Hasenpusch und der Gemeinde Ausleben vertreten durch den Bürgermeister Herrn Dietmar Schmidt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Geltungsbereiches zum Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor im Namen der Gemeinde abzuschließen und auszufertigen.

 


Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor beschlossen. Daraufhin wurde durch den Bürgermeister der Vertrag zwischen Beiden Parteien geschlossen. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages ist auch der Geltungsbereich für das Planverfahren festgelegt. Durch Verkäufe von Bauland an Bauwillige wurde der Geltungsbereich verändert. Demzufolge muss das Plangebiet im Rahmen der Bauleitplanung und des Städtebaulichen Vertrages erfolgen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag zur Änderung und Entwurf neuer Geltungsbereich

Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag