Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches (siehe
Anlage) zu dem rechtskräftigen Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz über das Amt
für regionale Landesentwicklung, 38100 Braunschweig, vertreten durch Herrn Dr.
Hasenpusch und der Gemeinde
Ausleben vertreten durch den Bürgermeister Herrn Dietmar Schmidt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Geltungsbereiches zum Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor im Namen der Gemeinde abzuschließen und auszufertigen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor beschlossen.
Daraufhin wurde durch den Bürgermeister der Vertrag zwischen Beiden Parteien
geschlossen. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages ist auch der Geltungsbereich
für das Planverfahren festgelegt. Durch Verkäufe von Bauland an Bauwillige
wurde der Geltungsbereich verändert. Demzufolge muss das Plangebiet im Rahmen
der Bauleitplanung und des Städtebaulichen Vertrages erfolgen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Antrag zur Änderung und Entwurf neuer Geltungsbereich
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag