Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Triftstraße 2. BA“ in der
Gemeinde Ausleben, Gemarkung Ausleben Flur 10 Flurstücke 151; 152; 154/1;
627/155 und 628/156 (Anlage: Plangebiet) gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB zur Schaffung von Baurecht.
Planungsziel:
Wohnbebauung
Der Bürgermeister
wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben.
Mit der Erstellung
des Bauleitverfahrens sollte Vermessungsbüro Specht aus Oschersleben beauftragt
werden.
Begründung:
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 18.03.2019 den Satzungsbeschluss zum B-Plan „Triftstr. 1.
Bauabschnitt“ beschlossen. Dieses Baugebiet wird derzeit bebaut und wird
ausgelastet. Um Bauwilligen weiterhin Bauland anbieten zu können, muss ein
weiteres Baugebiet entwickelt warden. Dafür soll das Baugebiet Triftstraße 1.
Bauabschnitt um einen 2. Bauabschnitt erweitert werden.
Zur Einleitung des
Bauleitverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss nötig.
Das Bauleitverfahren zum 1. Bauabschnitt wurde vom Vermessungsbüro Specht aus Oschersleben bearbeitet. Aus diesem Grund wird empfohlen, auch dieses Bauleitverfahren (2. Bauabschnitt) vom Büro Specht aus Oschersleben durchführen zu lassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2021/22 |
5.000 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage: Plangebiet “Triftstraße 2. Bauabschnitt”