Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Triftstraße 2. BA“ Ottleben
Vorlage
AUS/061/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Triftstraße 2. BA“ in der Gemeinde Ausleben, Gemarkung Ausleben Flur 10 Flurstücke 151; 152; 154/1; 627/155 und 628/156 (Anlage: Plangebiet) gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB zur Schaffung von Baurecht.

Planungsziel: Wohnbebauung

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben.

Mit der Erstellung des Bauleitverfahrens sollte Vermessungsbüro Specht aus Oschersleben beauftragt werden.

 

 


Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 den Satzungsbeschluss zum B-Plan „Triftstr. 1. Bauabschnitt“ beschlossen. Dieses Baugebiet wird derzeit bebaut und wird ausgelastet. Um Bauwilligen weiterhin Bauland anbieten zu können, muss ein weiteres Baugebiet entwickelt warden. Dafür soll das Baugebiet Triftstraße 1. Bauabschnitt um einen 2. Bauabschnitt erweitert werden.

Zur Einleitung des Bauleitverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss nötig.

Das Bauleitverfahren zum 1. Bauabschnitt wurde vom Vermessungsbüro Specht aus Oschersleben bearbeitet. Aus diesem Grund wird empfohlen, auch dieses Bauleitverfahren (2. Bauabschnitt) vom Büro Specht aus Oschersleben durchführen zu lassen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2021/22

5.000

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Anlage: Plangebiet “Triftstraße 2. Bauabschnitt”