Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme

in Höhe von 2.747.800,00 €.

Der Verbandsgemeindebürgermeister erhält gleichzeitig die Vollmacht zur Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:

 

- Kreditlaufzeit:

maximal 40 Jahre

- Zinsfestschreibung:

maximal 40 Jahre

- Zinssatz:

der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 4 Angeboten

- Zins- und Tilgungszahlung:

vierteljährlich, nach 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (Tilgung ab 31.03.2023)

 

 


Begründung:

In § 2 der Haushaltssatzung 2020 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 3.064.100 € festgesetzt, davon sind 2.747.800 € für die Finanzierung des Eigenanteils der Investition Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde Westliche Börde vorgesehen.

Mit Schreiben vom 06.03.2020 hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2020 mit der vorgesehenen Gesamtkreditaufnahme genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 22.03.2020 im Amtsblatt für den Landkreis Börde. Diese Genehmigung gilt gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2022 durch öffentliche Bekanntmachung.

Der Kostenstand zum 31.12.2020 in Höhe von 5.440.087,77 €, abzüglich bisher ausgezahlter Fördermittel in Höhe von 1.898.970,81 € und der aktuell in Prüfung befindlichen Rechnungen von ca. 600.000 € erfordern die Umwandlung der bisherig vorfinanzierten Auszahlungen (Kassenkredit) in Höhe von 4.141.116,96 € zum derzeitigen Stand der Gesamtinvestition. Da die Inbetriebnahme nur in kleinen Schritten erfolgen kann (einzelne Baucluster) und somit die Refinanzierung über die Pachteinnahmen zeitlich verzögert erfolgt, wird aus wirtschaftlichen Gründen für dieses Darlehen eine später einsetzende Tilgung vorgeschlagen. Mit der Gesamtinbetriebnahme ist nicht vor dem 01.01.2023 zu rechnen. Weiterhin ist aufgrund der derzeit günstigen Zinssituation eine maximale Ausschöpfung der Zinsfestschreibung geboten. Ebenso sollte die Laufzeit der Finanzierung nah am Abschreibungszeitraum liegen. Auch eine normale Annuität kann vom Markt angeboten werden, um die optimale Zinsfestschreibung nach Businessplan (2,0 % p. a.) zu unterschreiten. Durchschnittlich liegt der Marktzins aktuell bei 20-jähriger Zinsbindung in etwa bei 0,60 % und bei 30-jähriger Zinsbindung bei 0,80 % im Bereich der kommunalen Investitionsfinanzierung.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Kämmerei

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Katrin Püschner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1: Kreditgenehmigung 2020 des Landkreises Börde vom 06.03.2020
  • Anlage 2: Nachweisführung zur Wirtschaftlichkeit vom 16.03.2021
  • Anlage 3: Bestätigung der Wirtschaftlichkeit durch den Landkreis Börde vom 22.03.2021
  • Anlage 4: Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt für den Landkreis Börde vom 22.03.2020