Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplans
Mischgebiet „Heinrich-Julius-Straße 11“ in Gröningen (Stand: Februar 2021), die
öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie die Beteiligung der berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2
und Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 3 PlanSiG.
Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB. Es entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.
Begründung:
Der Stadtrat Gröningen hat am 07.10.2019 die Aufstellung eines B-Planes im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Gebiet “Heinrich-Julius-Straße 11” beschlossen. Ziel des B-Planes ist die Bereitstellung von Bauland zu Wohnzwecken und für nicht wesentlich störende Gewerbe. Das Ingenieurbüro für Verkehrs- und Wasserwirtschaftsplanung GmbH (IVW) Magdeburg wurde mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt und hat in der darauffolgenden Zeit einen Entwurf entwickelt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung für 30 Tage auszulegen. Zeitgleich werden die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange um die Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Im Anschluss daran werden die abgegebenen Stellungnahmen abgewogen und im nächsten Verfahrensschritt zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf B-Plan – Planzeichnung
Anlage 2: Entwurf B-Plan – Begründung
Anlage 3: Parzellierungsvorschlag