Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen stimmt der 4. Änderung der Verbandsgemeindevereinbarung zu. Die 4. Änderung der Verbandsgemeindevereinbarung ist Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Begründung:
Entsprechend § 89 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) bedarf es des Benehmens der von der Änderung unmittelbar betroffenen Mitgliedsgemeinden.
Mit Schließung der Feuerwehren Dalldorf und Krottorf im Dezember 2018 mit Beschluss des Verbandsgemeinderates (Beschluss-Nr. 128/27/2018) ist die Aufgabe Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude als Feuerwehren bei der Verbandsgemeinde entfallen. Die Nutzung durch die Verbandsgemeinde ist nicht mehr gegeben. Die Aufgabe zurUnterhaltung und Bewirtschaftung liegt wieder bei der Stadt Gröningen.
Somit ist die Verbandsgemeindevereinbarung zu ändern. In der Anlage 2 zu § 8 Abs. 1 sind die Feuerwehren Dalldorf und Krottorf zu streichen.
Der Beschluss zur Änderung der Vereinbarung muss mit einer Mehrheit des VerbGem-Rates beschlossen werden und bedarf des Benehmens der Mitgliedsgemeinden. Weiterhin ist der Beschluss genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Nicole Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
4. Änderung der Verbandsgemeindevereinbarung