Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des MKFZ-Planes des Programmjahres 2019 der Stadt Gröningen zum Städtebauförderprogramm „KSG“. Der MKFZ-Plan ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Mit dem Fortführungsantrag PJ 2019 wurden 5 Maßnahmen beantragt und bewilligt. Die Maßnahme 3 “Abbruch einer Bestandshalle am Edelhof” wurde 2020 vollständig umgesetzt und ist abgerechnet. Die restlichen Fördermittel in der Maßnahme sind damit ungebunden. In der Maßnahme 2 “Oberflächengestaltung Burggraben” ist ein erhöhter Finanzbedarf notwendig, da die Straßenausbaubeiträge durch das Land Sachsen-Anhalt 2020 abgeschafft wurden. Die Verwaltung empfiehlt die freien Fördermittel umzuwidmen. Für die Maßnahme 2 wurde Ende 2020 die Ingenieurleistung für die Freianlagen ausgeschrieben. Das Büro IIP Westeregeln, vertreten durch den GF Frank Jeewe, hat die Ausschreibung gewonnen. Derzeit laufen die Planungsphasen. Durch die Umschichtung der Fördermittel auf die Maßnahme 2 wird der Zinsberechnung durch das Land Sachsen-Anhalt entgegengewirkt, da der Fördermittelzufluss zzgl. Eigenanteil ungefähr dem beauftragten Planungsvolumen entspricht. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll in 2023 erfolgen. Die Mittel aus den Maßnahmen 1,4 und 5 sind ebenfalls gebunden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Fabian Stankewitz |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
- Anlage 1: derzeitiger Stand MKFZ-Plan, genehmigt am 03.12.2019
- Anlage 2: Entwurf geänderter MKFZ-Plan zur Beschlussfassung