Betreff
Entschädigungssatzung ehrenamtlich tätiger Bürger
Vorlage
KRS/055/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Stadt Kroppenstedt.

 


Begründung:

Für die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Land Sachsen-Anhalt geändert. Die Entschädigungssatzung wurde 2014 beschlossen und ist somit überaltert. Wir haben von der Kommunalaufsicht Hinweise erhalten mit der Bitte, diese in die Satzung einzuarbeiten. Da es sich um sehr viele Änderungen handelt, war es sinnvoll, statt einer Änderungssatzung eine Neufassung vorzunehmen.

 

In § 4 wurde die digitale Ratsarbeit mit aufgenommen. In § 6 muss festgestellt werden, dass die Zahlung für die Zeit über die 3 Monate hinaus entfällt und nicht rückwirkend.

§ 7 und 8 musste grundsätzlich neu geregelt werden, da sich hier die rechtlichen Ansprüche geändert haben.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 


Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 


Anlagen:

Entschädigungssatzung