Betreff
Wahl der Schiedsperson
Vorlage
VG/119/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.) Der Verbandsgemeinderat wählt für die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Amtsperiode 2021 –2026  drei Schiedspersonen.

 

2.) Als Schiedspersonen wurden gewählt (Feststellung Wahlergebnis):

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3.) Den Vorsitz der Schiedsstelle übernimmt……………………

 


Begründung:

In Anwendung des Gesetzes über die Schiedsstellen (Schiedsstellen-und Schlichtungsgesetzes SchStG LSA vom 17.05.2001 (GVBl. LSA S. 174)) in der derzeitig gültigen Fassung hat jede Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverhandlungen über streitige Rechtsangelegenheiten eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und diese zu unterhalten. Die Aufgaben der Schiedsstellen werden in der Regel von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Abweichend hiervon kann die Schiedsstelle auch mit einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden. Die Wahl der Schiedspersonen ist erforderlich, da die fünfjährige Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen Frau Gasser am 17.03.2021 endet, so dass eine Neuwahl der Schiedspersonen durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde erforderlich ist.

Frau Gasser hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode als Schiedspersonen zur Verfügung zu stehen. Es gibt aber noch weitere Bewerber. Alle Bewerber erfüllen die notwendigen Voraussetzungen des § 3 SchStG.

Frau Gasser hat in den letzten Jahren die Aufgaben dieser ehrenamtlichen Tätigkeit mit großem Engagement wahrgenommen. Auf ihre Erfahrung und Einsatzbereitschaft sollte nicht verzichtet werden. Aber auch die anderen Bewerber sollten berücksichtigt werden. Deswegen ist der Vorschlag der Verwaltung, 3 Schiedspersonen zu wählen. Das gewählte Gremium bestimmt danach unter sich, wer den Vorsitz übernimmt.

Der Verbandsgemeinderat ist für die Wahl der Schiedspersonen zuständig. Nach den Verfahrensgrundsätzen des § 56 Abs. 3 S. 2 des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt werden Wahlen  geheim mit Stimmzettel vorgenommen. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Oschersleben, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

 

Zur Wahl stehen:

 

1.) Frau Nicole Gasser, wohnhaft in Großalsleben (bisherige Schiedsperson)

2.) Frau Kathrin Kaluza-Ernst, wohnhaft in Ottleben

3.) Frau Vera Jander, wohnhaft in Gröningen

4.) Frau Doris Koch, wohnhaft in Dalldorf

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz