Betreff
Feststellung des Ausscheidens von Herrn Jens Klamm aus dem Gemeinderat der Gemeinde Ausleben
Vorlage
AUS/055/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 42 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellt der Gemeinderat fest, dass Herr Jens Klamm sein Mandat als Gemeinderat mit Schreiben vom 28.01.2021 zum 01.02.2021 niedergelegt hat.

 


Begründung:

Nach § 42 Abs. 1 KVG LSA verliert ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung während der Wahlperiode sein Mandat, wenn es u.a. auf sein Mandat verzichtet. Der Verzicht ist gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeinderates schriftlich zu erklären. Die Verzichtserklärung kann nicht widerrufen werden.

Herr Jens Klamm hat mit Schreiben vom 28.01.2021 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Gemeinderat Ausleben zum 01.02.2021 niederlegt.

 

Nach § 42 Abs. 4 KVG-LSA rückt der nächst festgestellte Bewerber nach. In der Niederschrift des Wahlausschusses zur Kommunalwahl am 26.05.2019 wird festgestellt, dass ein Nachfolgekandidat nicht vorhanden ist. Damit bleibt dieser Sitz frei.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Schreiben des Herrn Klamm vom 28.01.2021