Beschlussvorschlag:
Gemäß § 42 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellt der Gemeinderat fest, dass Herr Jens Klamm sein Mandat als Gemeinderat mit Schreiben vom 28.01.2021 zum 01.02.2021 niedergelegt hat.
Begründung:
Nach § 42 Abs. 1 KVG LSA verliert ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung während der Wahlperiode sein Mandat, wenn es u.a. auf sein Mandat verzichtet. Der Verzicht ist gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeinderates schriftlich zu erklären. Die Verzichtserklärung kann nicht widerrufen werden.
Herr Jens Klamm hat mit Schreiben vom 28.01.2021 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Gemeinderat Ausleben zum 01.02.2021 niederlegt.
Nach § 42 Abs. 4 KVG-LSA rückt der nächst festgestellte Bewerber nach. In der Niederschrift des Wahlausschusses zur Kommunalwahl am 26.05.2019 wird festgestellt, dass ein Nachfolgekandidat nicht vorhanden ist. Damit bleibt dieser Sitz frei.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Schreiben des Herrn Klamm vom 28.01.2021