Betreff
Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln Smart Cities und Eigenmittelbestätigung
Vorlage
VG/118/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister, den Fördermittelantrag für das Projekt Smart Cities “Meine Westliche Börde: smart.digital.lebenswert” beim BMI einzureichen und bei Bestätigung des Antrages durch die Fördermittelstelle die beantrage Aufgabenstellung entsprechend umzusetzen.
  2. Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass der Verbandsgemeindebürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung über Evolutionsstufen unterrichtet und mindestens einmal jährlich eine Informationsvorlage zum Realisierungsstand für den Verbandsgemeinderat anfertigt.
  3. Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister, die Co-Finanzierung für den gesamten Förderzeitraum zu erwirken.
  4. Um einen sparsamen Umgang mit Eigenmitteln der Verbandsgemeinde zu erzielen und damit dauerhaft die Bereitstellung des Eigenanteils der Verbandsgemeinde am Projekt zu ermöglichen, ist durch den Verbandsgemeindebürgermeister ein Antrag zur Reduzierung der Eigenmittel an das zuständige Landesministerium in Abhängigkeit des Landeshaushaltes zu stellen.

 


Begründung:

 

Modellprojekt Smart City “Meine Westliche Börde: smart.digital.lebenswert”

 

Mit den Modellprojekten Smart Cities fördert das BMI gemeinsam mit der KfW einen strategischen Umgang mit den Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung. Smart Cities Modellprojekte zeichnen sich dabei durch vielfältige Lernbeispiele aus, deren Erkenntnisse in die Breite getragen und allen Kommunen zunutze gemacht werden. Dazu tragen die geförderten Kommunen unter anderem durch die gemeinschaftliche Bereitstellung von Open-Source-Lösungen für Zukunftsaufgaben bei.

 

2019 ist die erste Staffel mit 13 Modellprojekten an den Start gegangen. Im September 2020 wurde eine zweite Staffel mit weiteren 32 Modellprojekten ausgewählt. In der zweiten Staffel hat sich auch die Gemeinde Barleben im Landkreis Börde beteiligt. Für die Modellprojekte Smart Cities stellt der Bund mehr als 800 Mio. Euro zur Verfügung. Die Modellprojekte sind Teil des Smart City Dialoges des BMI und tragen zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung bei. Derzeit erfolgt der dritte Wettbewerbsaufruf, an dem sich auch der Verbandsgemeindebürgermeister mit der Verbandsgemeinde Westliche Börde bewerben möchte.

 

Mit den Modellprojekten Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung – Zuschuss fördert das BMI und die KFW die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die Modellprojekte Smart Cities:

 

  • verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta.
  • zielen auf integrierte, sektoren­über­greifende Strategien der Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Die Strategien und deren Umsetzung sollen sich nicht in sektoralen Ansätzen erschöpfen. Eine Förderung von isolierten, spezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.
  • bestehen grundsätzlich aus zwei Phasen: Zuerst werden kommunale und fach­über­greifende Strategien und Konzepte entwickelt, dann werden diese umgesetzt. Dabei kann und soll die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kommune (z. B. Stadtwerken, Verkehrsbetrieben, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokale Gewerbe, gemeinnützigen Trägern) oder auch der Wissenschaft zusammenarbeiten.

 

Die Zuschussförderung erstreckt sich auf 2 Phasen:

 

Phase A. Strategie

 

Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erste Investitionen. Förderfähig sind für die Dauer von 12 Monaten:

 

·         Personal- und Sachkosten
Dazu zählen Kosten zur Strategie- und Konzeptentwicklung, Beratungsleistungen und thematische Fortbildungen für die Projektbeteiligten.

·         Erste Investitionen
Einzelne investive Maßnahmen können schon während der Strategie- und Konzeptphase umgesetzt werden

 

Die zu erarbeitenden Strategien und Konzepte beachten die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta. Insbesondere sind die fach- und sektor­über­greifenden Wirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung und deren Wirkung im Raum zu behandeln. Dabei sind auch Fragen nach dem Betrieb und Unterhalt der kommunalen Daseinsvorsorge und der Gewährleistung umfassender und selbst­bestimmter Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben durch barrierefreie digitale und analoge Angebote und kommunale Daten­governance zu behandeln.

 

Phase B. Umsetzung

 

Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Nachdem eine grundlegende Konzeption zum Umgang mit der Digitalisierung erstellt wurde, schließt sich eine Umsetzungsphase an. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Digitalisierung ist die Konzeption kontinuierlich zu überprüfen, zu aktualisieren und anzupassen. Förderfähig sind folgende Kosten für die Dauer von max. 4 Jahren:

 

·         Personal- und Sachkosten einer kommunalen Organisationseinheit Smart City

o   zur Umsetzung der Konzepte sowie zur Planung und Projektsteuerung

o   zur Entwicklung und zum Ausbau der Akteurpartnerschaften

o   inkl. der Beratung und Unterstützung durch externe Berater

·         Investitionen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur, Ausstattung etc.

 

Bereitstellung und Abruffristen

 

Die Förderentscheidung wird auf Basis der einzureichenden Antragsunterlagen getroffen. Die Bereitstellung erfolgt auf Anforderung der Kommune im 6-Monats-Rhythmus (jeweils für 6 Monate nachschüssig). Es können nur bis zum Abrufzeitpunkt tatsächlich angefallene Kosten finanziert werden.

 

Die jeweils erste Auszahlung für die Phase A und B kann abweichend von vorgenannter Regelung erfolgen:

 

Phase A: frühestens 3 Monate nach Zusage

 

Phase B: frühestens 3 Monate nach Beginn des Förderzeitraums für Phase B (Auszahlung letzte Rate Phase A)

 

Nur mit einer Bestätigung des Fördermittelantrages der Verbandsgemeinde Westliche Börde, kann die Umsetzung von wichtigen Projekten und Maßnahmen im Zusammenhang der Digitalisierung ermöglicht werden.

 

Wesentliche Zukunftsherausforderung der Verbandsgemeinde:

  • Absicherung der Daseinsversorgung (flächendenkende Hausärzteversorgung, Zugang zu Fachärztebetreuung, Sicherung der flächendenkenden Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, Zugang zu moderner Pädagogik unter Nutzung digitaler Prozesse, Abbau von Mobilitätsbarrieren …)
  • Sicherung und Steigerung der Attraktivität der Mitgliedsgemeinden als Wohn- und Arbeitsstandort im ländlichen Raum
  • Abbau von Barrieren im Zugang zu digitalen Inhalten der Verbandsgemeinde und ihrer Einrichtungen – Steigerung digitaler Angebote für höhere Bürgerfreundlichkeit und zur Steigerung der Effizienz von Verwaltungsvorgängen
  • Steigerung der regionalen Wertschöpfung durch Förderung von vorhandenen Wirtschaftszweigen und durch Schaffung von Anreizen zur Ansiedlung weiterer Wertschöpfungsketten (Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe zur digitalen Direktvermarktung, Ausbau eines Co-Working-Space, Nutzung digitaler Ressourcen zur Förderung des Tourismus…)

 

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde und ihre vier Mitgliedsgemeinden stehen im Zusammenhang mit der Digitalisierung vor großen Herausforderungen. Die Prozesse betreffen alle Lebensbereiche und damit sämtliche Bevölkerungsgruppen, Unternehmen und soziale Partner in der Verbandsgemeinde. Daher ist die Beteiligung aller genannten Gruppen neben dem Verbandsgemeinderat essenzieller Bestandteil der Strategie im Fördermittelantrag. Die Veränderungsprozesse können nur unter Aufwendung von umfänglichen Finanzmitteln untersucht und angegangen werden. Die Verbandsgemeinde Westliche Börde kann nur unter Einsatz von Fördermitteln sich diesen Herausforderungen widmen, um auch in Zukunft im Wettbewerb der Gemeinden eine Chance zu haben. Dies ist die wesentliche Grundlage dafür, dass sich auch in Zukunft die jungen und älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden mit ihrer Heimat identifizieren und mit einem hohen Selbstverständnis für ihre Gemeinden in der Außenwirkung einstehen.

 

Die Grundlage der Digitalisierung wird derzeit mit dem Bau des Glasfasernetzes in der Verbandsgemeinde geschaffen, was ein wichtiger Standortfaktor ist. Die Verwaltung nimmt an digitalen Abstimmungen mit externen Partnern teil und nutzt die begrenzten Kapazitäten effizient. Das Zuzugsmanagement digitalisiert das Angebot gemeindeeigener Grundstücke und Objekte und soll damit dem demografischen Wandel entgegenwirken. Ebenfalls gibt es einen Online-Energiemonitor der Verbandsgemeinde und ein Betreuungswegweiser (Kivan) für Krippen- und Kindertagesstättenplätze wird eingeführt.

 

Die Mitgliedsgemeinden sollen durch Innovationen weiter zusammenwachsen. Dazu sollen digital-regionale Verwaltungs- und Versorgungskonzepte beitragen. Allen Bürgerinnen und Bürgern soll die Teilhabe mit digital-transparenten Informations- und Entscheidungsprozessen ermöglicht werden.

 

Mit innovativen Konzepten der digitalen Bürgerbeteiligung, aber auch mit Bürgerworkshops für die Zielsetzung des Smart-City Konzeptes, der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeitsgruppen zur Strategieerstellung und der Strategieprüfung soll die Zivilgesellschaft Bestandsteil des Prozesses werden. Zu den Formaten der Beteiligung gehören Informationsveranstaltungen, die Nutzung sozialer Medien, die Kindertagesstätten als Multiplikatoren und regelmäßige Unternehmerstammtische. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die angedachten Maßnahmen eine hohe Akzeptanz und Nutzung erfahren. Als externer Partner soll die SALEG mbH eingebunden werden. Durch die Erfahrung im Umsetzungsprozess in der Gemeinde Barleben und der hohen städtebaulichen Kompetenz, erwartet die Verbandsgemeinde durch das Mitwirken der Saleg mbH eine zielführende und effiziente Arbeitsweise.

 

Die Strategie der Verbandsgemeinde Westliche Börde steht unter dem Motto “Meine Westliche Börde: smart.digital.lebenswert”. Dieses Motto signalisiert bereits durch das Wort “Meine”, dass ein wesentliches Ziel der Arbeit die Schaffung und Stärkung eines “Heimat- und Wir-Gefühls” ist. Dies gelingt nur, wenn tatsächlich der ländliche Raum nicht als “abgehängt” durch die Bewohnerinnen und Bewohner empfunden wird. Unter Bewältigung der o.g. wesentlichen Zukunftsherausforderung soll es gelingen, die Herausforderungen des demografischen Wandels durch nachhaltige digitale Transformation zu lösen.

 

In der Verbandsgemeinde sollen neben dem Hauptamt, mit der Hauptamtsleiterin und dem IT-Verantwortlichen, welcher als CDO eingesetzt wird, auch Schnittstellen zu allen Smart-City relevanten Bereichen, wie z.B. zum Bau- und Ordnungsamt, zum Bürgerservice, zu den Kindertagesstätten und Schulen, zum kommunalen Bauhof, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren und externe Partner genutzt werden.  Als geförderte Stellen werden 2 Stellen in der Kernverwaltung (1 VZE IT, 0,5 VZE Bauamt und 0,5 VZE Hauptamt ) beantragt. Es handelt sich dabei um vorhandene Stellen, die im genannten Zeitanteil sich während des Projektzeitraums um die Aufgaben des Projektes kümmern. 

 

Folgende Maßnahmen sind während der Strategie-Phase geplant:

 

  1. Digitale Gesamtstrategie für die Verbandsgemeinde
    Die digitale Transformation des Alltagslebens benötigt ein ganzheitliches, integriertes Konzept und eine digitale Bestandsaufnahme. Von Beginn an sind die Bürgerinnen und Bürger einzubinden, Workshops und Präsenzveranstaltungen durchzuführen, um die Interessen/ Bedarfe der verschiedenen Nutzergruppen in die Strategieentwicklung einzubeziehen, um einen positiven Aufbau der Digitalisierung zu erzielen.
    Gesamtbudget: 55.000 EUR
  2. Digitales Zuzugsmanagement
    Weiterführung und digitale Ausweitung des bestehenden Zuzugsmanagements (ZM) der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Mit der Einbindung des ZM in die Smart City App der Verbandsgemeinde soll der Vermarktungsprozess digitalisiert und Zuzugspotenziale smart erfasst werden (u.a. Kontaktaufnahme, Anmeldung Immobilienverzeichnis). Prüfung und Konzept für Softwarelösung zum Aufbau einer Datenbank zur weiteren Automatisierung des Vermarktungsprozesses.
    Gesamtbudget: 10.000 EUR
  3. Konzept zum Aufbau einer Litfaßsäuleninfrastruktur
    Feinkonzept zum vorhandenen Basiskonzept und Erweiterung zur Umsetzung eines globalen digitalen Informationssytems im Verbandsgemeindegebiet für Bürgerinnen und Bürger sowie für Besucherinnen und Besucher. In dieser Phase erfolgt der Variantenvergleich, die Kostenanalyse und die Standortanalyse unter Betrachtung von Baugenehmigungserfordernissen. Die Konzepterarbeitung erfolgt unter Einbezug und in Abstimmung mit der Öffentlichkeit.
    Gesamtbudget: 14.000 EUR
  4. Smart-City App
    Es soll eine Smart-City App für die Verbandsgemeinde entwickelt werden. So können die Bürgerinnen und Bürger die relevanten Informationen direkt auf ihr mobiles Endgerät erhalten. Weiterhin wird ein Beteiligungstool in die App eingebaut, so dass sich Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen der Verbandsgemeinde beteiligen können. Weitere nützliche Funktionen sollen nach dem Roll-Out der App implementiert werden, z.B. Buchung eines Co-Working-Platzes.
    Gesamtbudget: 12.000 EUR
  5. Digitale Litfaßsäule für den öffentlichen Raum
    Etablieren eines digitalen, leicht zu pflegenden Informationssystems, welches alle relevanten Informationen des Ortes und der Gemeinde bündelt. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren eigenen technischen Möglichkeiten jederzeit gezielt über alles Relevante in ihrer Gemeinde zu informieren. Gleichzeitig wird die Option gegeben, weiterführende Inhalte einzusehen oder mit der Verwaltung direkt zu interagieren.
    Gesamtbudget:100.000 EUR

 

Folgende Maßnahmen sind während der Umsetzungs-Phase geplant:

 

  1. Ausweitung Litfaßsäuleninfrastruktur im gesamten Verbandsgemeindegebiet
    Ziel ist die digitale Vernetzung, die Datenvisualisierung und die Informationsverteilung durch Elemente der Stadtmöblierung im öffentlichen Raum. Digitale Litfaßsäulen mit WLAN und Sitzmöglichkeiten erfüllen verschiedene Funktionen: Informationsverteilung, digitales Marketing, Bereitstellung touristischer Inhalte, Vernetzung der Verbandsgemeinde und Verbesserung Aufenthaltsqualität.
    Gesamtbudget: 275.000 EUR
  2. Bürgernahe Vernetzung und Wissensmanagement
    Nutzung digitaler Technologien zur Verbesserung von Verwaltungsprozessen u.-abläufen: digitaler Workflow, elektronische Akte, Aufbau WLAN-Punkte, Einführung eines Datenmanagementsystems bereiten den Weg zu einer intelligenten und effizienten Verwaltung der Verbandsgemeinde. Dies ist die Grundlage für digitale Teilhabe und Bürgerbeteiligung zur Sicherstellung von Transparenz bei der Entscheidungsfindung innerhalb der Verbandsgemeinde.
    Gesamtbudget: 200.000 EUR
  3. Stärkung des digitalen Zuzugsmanagements
    Digitale Ausweitung und Intensivierung des Zuzugsmanagements (ZM). Der digitale Auf- und Ausbau kommunaler Netzwerkaktivitäten trägt zur Ansiedlung von Unternehmen bei und stärkt den Aufbau von Synergien zwischen Unternehmen und ZM. Einführung und Erprobung der Software zum Aufbau einer Wissensdatenbank zur Automatisierung des Vermarktungsprozesses.
    Gesamtbudget: 25.500 EUR
  4. Digitale medizinisch-pflegerische Versorgung
    Konzept zum Aufbau einer digitaler Plattform zur effizienten Abstimmung zwischen ambulanter Pflege, Hausärzten, Ehrenamt, häuslichem Umfeld und Verbesserung gesundheitlicher Versorgungsprozesse. Sicherer und datenschutzkonformer Austausch von Gesundheits- und Pflegedaten, von Haus- und Fachärzten sowie Pflegediensten. Integration von technischen Assistenzsystemen in einer lokalen Anlaufstelle (Maßnahme5).
    Gesamtbudget: 80.000 EUR
  5. Denkmal Edelhof: Zukunft in VR und BIM
    Erarbeitung eines Konzeptes zum Zukunftsquartier Edelhof mit Hilfe von BIM, VR und 3D. Digitaler Planungsprozess vereinfacht Abstimmungen mit Behörden (z.B. Denkmalschutz). Aufbau eines multifunktionalen Quartiers und Vernetzung verschiedener Nutzergruppen und deren Bedarfe. Technologisch-Smarte Ertüchtigung des Denkmalensembles und Umsetzung des Konzepts.
    Gesamtbudget: 500.000 EUR
  6. Regionales für die Region
    Förderung der Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern aus der Region: Versorgung der Gastronomie mit lokalen Erzeugnissen, die wiederum die Essensversorgung z. B. in Schulen sichert. Aufbau einer digitalen Vermarktungs- und Netzwerkplattform für die gesamte Börde und darüber hinaus.  Erarbeitung eines nachhaltigen Landwirtschaftskonzeptes zur Sicherstellung der regionalen Versorgung.
    Gesamtbudget: 62.000 EUR
  7. Konzept mehrfunktionale Nahversorgungseinrichtung
    Konzept zur Revitalisierung der historischen Ortsmitte in Großalsleben durch Errichten einer mehrfunktionalen Nahversorgungseinrichtung auf zwei brachliegenden Grundstücken. Über einen automatisierten Kleinflächenmarkt (Modellprojekt) werden Kommunikations- und Teilhabe-Möglichkeiten geschaffen, die veränderten Erwartungen an Erreichbarkeit und Verfügbarkeit erfüllt und die Lebensqualität erhöht.
    Gesamtbudget: 50.000 EUR

 

Die Summe der förderfähigen Kosten beläuft sich in den Haushaltsjahren 2021-2026 auf 2.249.060,68 EUR.

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Eigenmittel der Gemeinde in EUR

36.911,00

127.241,10

130.507,53

145.207,53

202.957,54

144.346,54

Davon Personal-kosten in EUR

38.095,00

114.284,00

114.284,00

114.284,00

114.284,00

76.189,00

Bundesmittel in EUR

68.549,00

236.304,90

242.371,14

269.671,14

376.921,13

268.072,13

Gesamt-
finanzierung in EUR

105.460,00

363.546,00

372.878,67

414.878,67

579.878,67

412.418,67

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

2021-2026

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Kosten- und Finanzierungsplan, Stand 09.03.2021
  • Bewerbungsformular KFW Wettbewerb SmartCities, Stand 09.03.2021