Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen beschließt die Annahme folgender Spenden für die Bodebrücke (Quartierentwicklung Zuckerpark):
500,00 € von der Firma Elektro Hupe
600,00 € von dem Sportverein Eintracht Gröningen 1919 e. V.
400,00 € von den Gymnastikfrauen des Sportvereins Eintracht Gröningen 1919 e. V.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- € eines Beschlusses durch den Stadtrat Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,- € notwendig ist. Für Beträge über 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Maria Behrens |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |