Betreff
Bestätigung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung des Verbandsgemeindebürgermeisters
Vorlage
VG/117/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Verbandsgemeinderat nimmt den Prüfbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Fachdiensts Rechnungsprüfung des Landkreises Börde zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2016 fest. Der Jahresüberschuss des Jahres 2016 in Höhe von 58.558,78 € ist mit 57.566,20 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen und mit 992,58 € ist die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (-992,58 €) auszugleichen.

 

2.    Die Verbandsgemeinderatsmitglieder erteilen dem Verbandsgemeindebürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.

 

 


Begründung:

Die Verbandsgemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Verbandsgemeinde vermitteln und ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht (siehe § 118 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung, der Vermögensrechnung (Bilanz) und einem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss sind Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie eine Übersicht über die in das Folgejahr zu übertragenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen beizufügen.

 

Nach Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses 2016 des Verbandsgemeindebürgermeisters am 09.01.2020 wurde der Abschluss dem Fachbereich Rechnungsprüfung übergeben.

 

Nach § 138 KVG LSA obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Fachbereich Rechnungsprüfung des Landkreis Börde. Die Prüfung des Jahresabschlusses mit allen Unterlagen erfolgt daraufhin, ob die gesetzlichen Bestimmungen beachtet worden sind, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und die Anlagen zur Jahresrechnung vollständig und richtig sind.

 

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfbericht zusammengefasst, der auch einen Bestätigungsvermerk enthält.

 

Mit dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Westliche Börde vom 20.01.2021 wurde die Prüfung abgeschlossen. Der vom Fachbereich Rechnungsprüfung vorliegende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zeigt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden und ein den tatsächlichen Vermögensverhältnissen entsprechendes Bild der Verbandsgemeinde Westliche Börde dargestellt wurde.

 

Nach § 120 (1) KVG LSA beschließt der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Verbandsgemeindebürgermeisters.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Thomas Thamm

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Rechenschaftsbericht
  • Schlussbilanz Anhang
  • Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses