Betreff
Bestimmung des Wahltags für die Bürgermeisterwahl der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/148/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat Gröningen, dass am Sonntag, den 26. September 2021 die Bürgermeisterwahl durchgeführt wird.

 

Der Termin für eine mögliche Stichwahl wird auf Sonntag, den 17. Oktober 2021 festgelegt.  Die Wahlen finden jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

 

Entsprechend § 30 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt endet die Bewerberfrist am Dienstag, den 31. August 2021, um 18.00 Uhr.

 

Nach §§ 96 Abs. 2 i.V.m.  63 Abs. 2 KVG LSA hat die Veröffentlichung der Stellenausschreibung spätestens 2 Monate vor dem Wahltag (am 25.07.2021) zu erfolgen.

 

Die Wahlbekanntmachung und die Stellenausschreibung werden ortsüblich nach § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gröningen bekannt gemacht.

 

Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 

2. Der Stadtrat Gröningen beschließt die Übertragung der Aufgabe des Gemeindewahlleiters auf die Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 

 

 

 


Begründung:

Gemäß §§ 96 Abs. 2 i.V.m. 63 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA hat die Wahl des Bürgermeisters frühestens 6 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.

Die Amtszeit des Bürgermeisters der Stadt Gröningen läuft am 23.02.2022 aus.

 

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Es bietet sich an, auch an diesem Tag die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gröningen durchzuführen.

 

2. Nach § 9 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist in den Gemeinden der/die Bürgermeister/in der/die Wahlleiter/in. Der Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt.  Jedoch kann die Vertretung auch andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zu Stellvertreter berufen.

 

 

Gem. § 8a Abs. 2 KWG LSA bleiben die berufenen Wahlorgane längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung. Damit sind sie für alle folgenden Kommunalwahlen in diesem Zeitraum zuständig. Für die Kommunalwahl im Jahr 2019 wurden Frau Nicole Schliebener als Wahlleiterin und Frau Marina Dobrowsky als stellvertretene Wahlleiterin berufen. Damit sind sie auch für die Bürgermeisterwahl der Stadt Gröningen zuständig.

 

Der § 10 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht es, dass Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Verbandsgemeindebürgermeister und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat zu berufenden Wahlausschuss übertragen.

 

Der Verbandsgemeindewahlausschuss wurde zur Kommunalwahl am 26.05.2019 (Stadt-/Gemeinderat) im Verbandsgemeinderat benannt.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister-

Bürgermeister

 

 

Marina Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner