Betreff
1. Änderung der Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger in der Verbandsgemeinde Westliche Börde (Entschädigungssatzung)
Vorlage
VG/114/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Verbandsgemeinde Westliche Börde (Entschädigungssatzung).

 


Begründung:

Die derzeit gültige Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Verbandsgemeinde Westliche Börde (Entschädigungssatzung) wurde vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde in der Sitzung vom 26.09.2019 beschlossen.

In den zurückliegenden 1,5 Jahren wurden Erfahrungen bei der Umsetzung der Satzung gesammelt, die im Verbandsgemeinderat und seinen Ausschüssen vorgestellt werden sollen. Weiterhin wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Land Sachsen-Anhalt geändert. Diese Hinweise haben wir von der Kommunalaufsicht erhalten mit der Bitte, diese bei der nächsten Änderung zu berücksichtigen.

 

In § 2 Abs. 2 der Satzung wurde ein falscher Paragraph genannt.

 

Der § 5 der Entschädigungssatzung soll in den Ausführungsbestimmungen konkretisiert werden, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Für die Führungskräfte wird als Bedingung für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung die regelmäßige Teilnahme an der Standortsausbildung entsprechend der FwDV 2 innerhalb der Gemeindefeuerwehr aufgenommen. Dies ist aus Sicht der Gemeindewehrleitung und der Verwaltung notwendig, weil vereinzelt Führungskräfte diese Anforderung in der zurückliegenden Zeit nicht erfüllt haben. Dies widerspricht dem Gedanken der Vorbildwirkung und der Weiterbildungsverpflichtung der Feuerwehrdienstvorschrift 2.

 

Für die einzelnen Funktionen wurden weitere Konkretisierungen aufgenommen, die einen Bezug zur Standortausbildung bzw. zur Dienstgestaltung der Verbandsgemeindefeuerwehr ausführen.

 

Mit der Verordnung zur Änderung der Kommunal-Entschädigungsverordnung vom 08.052020 hat das Land Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen für eine Anpassung der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr geschaffen. Im Folgenden zeigt ein Vergleich den aktuellen Stand in der Verbandsgemeinde Westliche Börde im Vergleich zu den geltenden Höchstbeträgen entsprechend der Kommunal-Entschädigungsverordnung auf:

 

Funktion

monatliche Entschädigung in der Verbandsgemeinde Westliche Börde

Höchstbetrag für eine monatliche Entschädigung

Gemeindewehrleiter

260,00 Euro

350,00 Euro

stellv. Gemeindewehrleiter

130,00 Euro

262,50 Euro

Gemeindegerätewart

72,00 Euro

100,00 Euro

Gemeindejugend-feuerwehrwart

97,00 Euro

110,00 Euro

Ortswehrleiter / Wasserwehrleiter

100,00 Euro

150,00 Euro

Stellv. Ortswehrleiter / stellv. Wasserwehrleiter

50,00 Euro

112,50 Euro

Jugendfeuerwehrwarte der Ortsfeuerwehren

40,00 Euro

80,00 Euro

Kinderfeuerwehrwarte der Ortsfeuerwehren

30,00 Euro

80,00 Euro

eingesetzte Verbandsführer

40,00 €

70,00 Euro

eingesetzte Zugführer

40,00 €

60,00 Euro

eingesetzte Gruppenführer

20,00 €

50,00 Euro

Gerätewarte der Ortsfeuerwehr / Wasserwehr

33,33 € (400 Euro im Jahr)

100,00 Euro

Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr

33,33 € (400 Euro im Jahr)

nicht festgelegt

Pressesprecher der Ortsfeuerwehr

20,00 €

nicht festgelegt

 

Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung vom Mai 2020 den Entschädigungssatz der Kinderfeuerwehrwarte dem der Jugendfeuerwehrwarte gleichgesetzt Der Vorschlag der Verwaltung ist, den Entschädigungssatz der Kinderfeuerwehrwarte in der Verbandsgemeinde Westliche Börde ebenfalls auf das Niveau der Jugendfeuerwehrwarte anzuheben, dies entspricht derzeit 40,00 Euro monatlich.

 

Die Maximalsätze liegen deutlich über den in der Verbandsgemeinde Westliche Börde gewährten Entschädigungssätzen. Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist jedoch keine Feuerwehr, die im Vergleich mit anderen Feuerwehren besonders herausfordernd für die Führungskräfte organisiert ist. Da insbesondere Einsätze im Bereich der Führungskräfte einen hohen organisatorischen und administrativen Aufwand begründen, wird die Zahl der Einsätze hierfür als Grundlage genommen. Die Belastungen von Feuerwehren in städtisch geprägten Regionen ist deutlich höher. Von daher wird die gegenwärtige Gestaltung der Aufwandsentschädigungen als angemessen angesehen. Eine wiederkehrende Überprüfung der Entschädigungssätze durch den Verbandsgemeinderat wird jedoch empfohlen.

 

§ 9 unserer Satzung sollte konkretisiert werden. In § 10 kann der Abs. 2 entfallen, da der Beschluss nicht notwendig ist und nur deklaratorischen Charakter hat. Zudem muss festgestellt werden, dass die Zahlung für die Zeit über die 3 Monate hinaus entfällt und nicht rückwirkend.

§ 11 musste grundsätzlich neu geregelt werden, da sich hier die rechtlichen Ansprüche geändert haben.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2021

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Herr Köhler

 

 

Frau Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  1. Änderungssatzung zur Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Verbandsgemeinde Westliche Börde (Entschädigungssatzung)