Betreff
befristete Einsetzung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen
Vorlage
VG/113/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die auf zwei Jahre befristete Einsetzung des Kameraden Mario Böhnstedt als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen mit Wirkung vom 26.03.2021.

 


Begründung:

Seit dem Jahr 2020 ist die Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen nicht besetzt.

 

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr am 18.01.2020 wurde eine Vorschlagswahl für die Funktion des Ortswehrleiters durchgeführt. Von den 16 stimmberechtigten Feuerwehrmitgliedern waren zwölf anwesend. Für die Funktion kandidierte nur der Feuerwehrangehörige Mario Böhnstedt. Er wurde einstimmig für die Funktion vorgeschlagen.

 

Der Kamerad erfüllte jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht die Voraussetzungen für die Berufung. Zum einen fehlte der erfolgreiche Abschluss des Laufbahnlehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ entsprechend der FwDV 2 an einer Landesfeuerwehrschule, außerdem war die notwendige Dienstzeit in der Funktion Gruppenführer zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt.

 

Die notwendige Dienstzeit in der Funktion „Gruppenführer“ wird mit Ablauf des 25.03.2021 komplettiert. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ konnte allerdings nicht absolviert werden, weil der vorgesehene Lehrgangstermin am IBK pandemiebedingt abgesagt wurde. Ein Ausweichtermin konnte noch nicht gefunden werden.

 

Die FwDV 2 gestattet im Punkt 1.5 die befristete Wahrnehmung einer Funktion für zwei Jahre, wenn die Ausbildung für die vorhergehende Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen ist. Für die vorgesehene Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters ist die vorhergehende Führungsfunktion die des Gruppenführers. Der Kandidat erfüllt mit der Absolvierung der Dienstzeit ab dem 26.03.2021 die Voraussetzungen für eine zumindest befristete Wahrnehmung der Funktion. Eine Absolvierung des Lehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ ist für die kommenden zwei Jahre geplant. Nach der erfolgreichen Absolvierung dieses Lehrgangs ist dann eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis möglich.

 

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Wahl und beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Stankewitz, Herrn Mario Böhnstedt befristet für die Dauer von zwei Jahren in die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen einzusetzen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Clemens Köhler

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz