- GemeindlicheStellungnahme
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht wie folgt Stellung:
4.2 Sicherung und
Entwicklung der Daseinsvorsorge
4.2.1 Bildung und
Schulen
zu G 30 und 31: Unter diesen Grundsätzen wird formuliert, dass die Schulstandorte an eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung angepasst werden sollen.
In den ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte sollen die Grund- und Sekundarschulen auch bei geringer Auslastung in den Grundzentren bestehen bleiben. Darüber hinaus sollen die bestehenden Grundschulen in Gemeinden oder Ortsteilen von den Gemeinden erhalten bleiben.
Dementsprechend ist die Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen in der Anlage 4 “Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen” zu überarbeiten. Einzufügen ist, “Neben den staatlichen Schulen gibt es auch freie bzw. private Schulen. In der Verbandsgemeinde Westliche Börde betrifft es folgende Einrichtungen:
Freie Sekundarschule und Freies Gymnasium Gröningen
Freie Grundschule Großalsleben”
5.3 Verkehr und
Logistik
5.3.7 Rad- und fußläufiger Verkehr
zu Z 72: Auf Grund der Schließung des Bahnüberganges in der Gemarkung Krottorf ist die Trassenführung des Aller-Harz-Radweges anzupassen. Von der Gemarkung Wulferstedt kommend verläuft der Aller-Harz-Radweg auf dem Kuhbruchweg, auf einem Teilstück der Landesstraße L 80 und schwenkt dann in den Bestandsweg ein. Die Karte 1 des 2. Entwurfs des REP ist zu korrigieren. (Anlage 1)
5.4.1.
Nutzung der Windenergie
Im Verbandsgemeindegebiet sind folgende Gebiete festgelegt:
XVIII. Kroppenstedt-Westeregeln Eignungsgebiet
XXX . Völpke-Ausleben Eignungsgebiet
XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf Eignungsgebiet
4. Gröningen Eignungsgebiet
Die Stadt Gröningen hat beschlossen, keine neuen Windenergiegebiete in ihrer Gemarkung zuzulassen. Aus diesem Grund ist das Eignungsgebiet XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf aus dem 2. Entwurf des REP herauszunehmen.
6.2. Freiraumnutzung
6.2.5. Tourismus und
Erholung
zu Z 125: : Zu den ausgewiesenen Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote (Anlage 2) ist der Camping- und Caravanplatz mit Wassersportmöglichkeiten und Bootsverleih an der Bode, südlich der Stadt Gröningen gelegen, aufzunehmen. Er ist Bestandteil im Blauen Band, welches die Förderung des Wassertourismus in Sachsen-Anhalt zum Ziel hat. Hier wurde ein Bootsverleih und Campingplatz mit einem umfangreichen wassersportlichen Angebot errichtet und ist bereits über die Grenzen des Landkreises bekannt.
Nördlich der OU B 81 und des OT Kloster Gröningen hat sich der Gröninger Badesee entwickelt, der ebenfalls touristische Ziele verfolgt.
6.2.6 Kultur- und
Denkmalspflege
Zu Z 136: Folgende regional bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalspflege der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Westliche Börde sind im 2. Entwurf des REP’s nicht enthalten. Diese Standorte sollten in den 2. Entwurf des REP aufgenommen warden:
• Ausleben, OT Üplingen: UNESCO-Dorf
Das Dorf wurde am 08.09 2005 von der Deutschen UNESCO-Kommission und vom Deutschen Nationalkomitee der UN-Dekade “Bildung für nachhaltige Entwicklung” für das Projekt “Üplingen 2049” ausgezeichnet
• Am Großen Bruch, OT Neuwegersleben: optische Telegrafenstation
Hier befindet sich eine optische Telegrafenstation, die über die Region hinaus einmalige Einrichtungen zeigt und ein wichtiges sowie interessantes Kapitel der Technikgeschichte dokumentiert. Diese optische Telegrafenanlage ist voll funktionsfähig und präsentiert den interessierten Besuchern aus Nah und Fern Wissenwertes über die Telegrafie. Auf Grund dieser Tatsache wurde auch der Telegrafenradweg der Wegekategorie 3 im 1. Entwurf des REP darstellt. Dieser Radweg verbindet die optischen Telegrafenstationen in ganz Deutschland, wobei 11 davon in Sachsen-Anhalt liegen.
• Am Großen Bruch, OT Wulferstedt:
Wulferstedt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene Bebauung. Da der Ort überwiegend Fachwerkhäuser in einem guten Zustand aufweist wurde ein Fachwerk – Lehrpfad angelegt.
• Kroppenstedt:
Die Stadt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene innere Bebauung, welche umfasst wird mit einer doppelten Stadtbefestigung mit 3 Stadttoren und 4 Wehr-türmen, ursprünglich aus dem 13. Jhd.. Ein Freikreuz, dem Symbol für Städtefreiheit steht seit 1253 auf dem Marktplatz. Das Freikreuz ist einmalig in Europa. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Museum, errichtet 1564 als Knabenschule, das Rathaus mit historischem Stadtarchiv, Gefängniszellen aus dem 16 Jhd. und einer Kirche mit einer Comenius-Reubke-Orgel von 1611.
Begründung:
Am 29.09.2020 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg beschlossen, den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) für die Trägerbeteiligung frei zu geben und den Entwurf mit Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020 und
vom 11.01.2021 bis 05.03.2021.
Die Unterlagen liegen in folgenden Stellen aus:
• Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft in Magdeburg, J.-Bremer Straße 10
• Landkreis Börde in Haldensleben, Gerikestraße 104
• Verbandsgemeinde Westliche Börde in Gröningen, Grabenstraße 14 und der Außenstelle in Am Großen Bruch OT Hamersleben, Columbusstr. 26
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, sich bis zum 05.03.2021 zum 2. Entwurf des REP MD mit Anlagen (Zentrale Orte-Konzept, Konzept zur Festlegung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie) und Umweltbericht zu äußern. Ein entsprechender Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist der gemeindlichen Stellungnahmen wurde auf Grund der vorherrschenden Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und des Lockdowns mit den gesetzlich festgeschriebenen Bestimmungen und Verordnungen gestellt, da es nicht möglich war die Ratssitzungen entsprechend der Sitzungsblöcke durchzuführen und damit die Beschlüsse zu den gemeindlichen Stellungnahmen für die Verbandsgemeinde Westliche Börde und ihrer Mitgliedsgemeinden herbeizuführen.
Der Beschlussvorlage werden Auszüge aus dem 2. Entwurf des REP MD, die gemeindliche Belange betreffen, als Anlage beigefügt.
Es besteht auch die Möglichkeit, den 2. Entwurf des REP MD mit Anlagen 1-5 sowie die Erläuterungskarten unter folgender Adresse abzurufen: www.regionmagdeburg.de
Das Planungserfordernis ergibt sich aus der Anpassungspflicht der Regionalen Entwicklungspläne an den Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010).
Der Geltungsbereich des REP MD umfasst das Gebiet der Landkreise Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis sowie das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die Ziele des REP (Kennzeichnung mit Z) sind verbindliche Vorgaben in Form von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Die Ziele des REP MD sind von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.
Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen darüber hinaus die Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Grundsätze des REP MD (Kennzeichnung mit G) sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Sie sind von öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.
Die Planungsregion Magdeburg hat sich folgende Leitbilder gegeben:
• Wettbewerbsfähigkeit stärken
• Daseinsvorsorge sichern
• Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln
• Klimaschutz und –anpassung sowie Energiewende gestalten
Auszüge aus dem 2. Entwurf des REP MD
Raumstruktur
3.4. Ländlicher Raum
Ländlicher Raum ist die gesamte Planungsregion außer dem
Verdichtungsraum Magdeburg. Das Gebiet der Verbandsgemeinde zählt zum
ländlichen Raum Typ 3a – ländlicher Raum mit günstigen Produktionsbedingungen
für die Landwirtschaft bzw. zum ländlichen Raum Typ 3b – ländlicher Raum mit
günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft und/oder Potenzialen im
Tourismus
àErläuterungskarte 4
Siedlungsstruktur
4.1. Zentrale Orte
Die fachliche Grundlage zur Festlegung der Grundzentren bilden die
Vorgaben des LEP 2010. Im REP sind die Stadt Gröningen sowie weitere 16
Grundzentren festgelegt.
àFestlegungskarte 2.3.6
4.2. Sicherung und Entwicklung der
Daseinsvorsorge
àAuszüge aus dem REP (Seiten 23 – 28)
zu G 35: Unter diesem Grundsatz wird formuliert, dass „sämtliche
Schulstandorte durch eine abgestimmte Schulnetzplanung zu bestimmen und
festzulegen sind (Schulentwicklungsplanung).“ Es sollte Bezug genommen werden
auf die Zulässigkeit von Schulverbünden. Neben den staatlichen Schulen sind
auch die freien bzw. privaten Schulen zu berücksichtigen, da sie bereits bei
der Erarbeitung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung einfließen.
Die Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen in der
Anlage 4 “Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen” ist
dementsprechend zu überarbeiten. In unserer Verbandsgemeinde betrifft es
folgende Einrichtungen:
Freie
Grundschule Großalsleben
Freie
Sekundarschule Gröningen
Freies
Gymnasium Gröningen
Technische Infrastruktur
5.3.7 Rad- und fußläufiger Verkehr
Grundlage für alle landesbedeutsamen Maßnahmen in Sachsen-Anhalt zur
Entwicklung des Radverkehrs ist der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) und der
Landesradverkehrsplan (LRVP). Durch das Verbandsgemeindegebiet verlaufen der
Aller-Harz-Radweg, Bode-Radweg und Telegrafenradweg.
àAuszüge aus dem REP (Seite 47-48)
Auf Grund der Schließung des Bahnüberganges in der Gemarkung Krottorf
ist die Trassenführung des Aller-Harz-Radweges anzupassen. Von der Gemarkung
Wulferstedt kommend verläuft der Aller-Harz-Radweg auf dem Kuhbruchweg, auf
einem Teilstück der Landesstraße L 80 und schwenkt dann in den Bestandsweg ein.
Die Karte 1 des 1. Entwurfs des REP ist zu korrigieren.
Die Route des Aller-Harz-Radweges zwischen des Ortsteiles Krottorf der
Stadt Gröningen und des Ortsteiles Wulferstedt der Gemeinde Am Großen Bruch ist
auf Grund der Gefährlichkeit für Radfahrer nicht akzeptabel.
5.4.1. Nutzung der Windenergie
Gemäß den Festsetzungen des LEP 2010 wurden Gebiete für die Nutzung der
Windenergie mit dem Ziel ausgewiesen, Windenergieanlagen in diesen zu
konzentrieren und Windenergieanlagen im übrigen Plangebiet auszuschließen. Mit
dieser Bündelungskonzeption soll der Privilegierung der Windenergieanlagen im
Außenbereich Rechnung getragen werden. Durch die Regionale Planungsgemeinschaft
wurden Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von
Eignungsgebieten und Eignungsgebiete festgelegt.
Im Verbandsgemeindegebiet sind folgende Gebiete festgelegt:
XVIII. Kroppenstedt-Westeregeln Eignungsgebiet
XXX . Völpke-Ausleben Eignungsgebiet
XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf Eignungsgebiet
4. Gröningen Eignungsgebiet
àAuszüge aus dem REP (Seite 49-52)
Die Stadt Gröningen hat beschlossen, keine neuen Windenergiegebiete in ihrer Gemarkung zuzulassen. Aus diesem Grund ist das Eignungsgebiet XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf aus dem 2. Entwurf des REP herauszunehmen.
5.4.2 Biomasse
5.4.3 Solarenergie
Biomasseanlagen und Photovoltaikanlagen sind im REP neu aufgenommen.
àAuszüge aus dem REP (Seite 52)
Freiraumstruktur
6.1.1 Natur und Landschaft
Zur Entwicklung des Freiraums werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
festgelegt. Vorranggebiete sind für raumbedeutsame Nutzungen vorgesehen
(Ausschluss anderer raumbedeutsamer Nutzungen, wenn nicht vereinbar).
In Vorbehaltsgebieten wird den bestimmten raumbedeutsamen Nutzungen im
Abwägungsprozess der Vorrang eingeräumt. Ortslagen und baurechtlich gesicherte
Flächen sind von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgeschlossen.
Als Vorranggebiet für Natur und Landschaft sind festgelegt:
III Hakel
XVII Großes Bruch und
Aueniederung
Als Vorbehaltsgebiete für den Aufbau ökologischer Verbundsysteme sind
festgelegt:
19 Großes Bruch und
Aueniederung
20 Schongebiete in der
Magdeburger Börde und im nördlichen Harzvorland
6.1.2 Hochwasserschutz
Vorranggebiete für Hochwasserschutz wurden vom LEP 2010 übernommen,
konkretisiert und regional ergänzt.
Die Verbandsgemeinde betreffende Festlegungen:
I Bode
III Großer Graben
àAuszüge REP (Seite 73-76)
6.2. Freiraumnutzung
6.2.1
Landwirtschaft
Vorranggebiete für Landwirtschaft stehen vorrangig für die landwirtschaftliche Bodennutzung zur Verfügung.
Vorranggebiete für Landwirtschaft sind in den Bereichen der Gemeinden Ausleben und Am Großen Bruch festgelegt. Die Flächenbereiche der Städte Gröningen und Kroppenstedt liegen in den Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft.
6.2.3
Rohstoffsicherung
Die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind dem LEP 2010 entnommen, konkretisiert und durch regional bedeutsame Vorranggebiete ergänzt. Die Gebiete wurden an bestehende Bergbauberechtigungen sowie der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen und regionalplanerischen Festlegungen angepasst.
Die Verbandsgemeinde betreffende Festlegungen:
Vorranggebiete:
XXVIII Kroppenstedt-Süd (Kalkstein)
XXII Trockenabbau Gröningen (Kiessand)
XXXIII Neuwegersleben (Kiessand)
àTabellen 6, Seite 90
6.2.5. Tourismus und Erholung
zu Z 125: Zu den ausgewiesenen Standorten für Wassersport und wassertouristische
Angebote (Anlage 2) ist der Camping- und Caravanplatz mit Wassersportmöglichkeiten
und Bootsverleih an der Bode, südlich der Stadt Gröningen gelegen, aufzunehmen.
Er ist Bestandteil im Blauen Band, welches die Förderung des Wassertourismus in
Sachsen-Anhalt zum Ziel hat. Hier wurde ein Bootsverleih und Campingplatz mit
einem umfangreichen wassersportlichen Angebot errichtet und ist bereits über
die Grenzen des Landkreises bekannt.
Nördlich der OU B 81 und des OT Kloster Gröningen hat sich der Gröninger
Badesee entwickelt, der ebenfalls touristische Ziele verfolgt.
6.2.6
Kultur- und Denkmalpflege
Regional bedeutsamer Standort für Kultur- und Denkmalpflege im Verbandsgemeindegebiet Gröningen.
àAuszug REP (Seiten 104-114)
Im REP MD aus dem Jahr 2006 waren weitere bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalpflege zur Sicherung und Erhaltung von baulichen und landschaftlichen Kulturgütern enthalten:
- Hamersleben – romanische Bauwerke
- Kroppenstedt – ungewöhnlich geschlossene Bebauung
- Neuwegersleben – optische Telegrafenstation Neuwegersleben
- Wulferstedt - ungewöhnlich geschlossene Bebauung
Diese Standorte sollten in den 2. Entwurf des REP aufgenommen werden.
• Ausleben, OT Üplingen: UNESCO-Dorf
Das Dorf wurde am 08.09 2005 von der Deutschen UNESCO-Kommission und vom Deutschen Nationalkomitee der UN-Dekade “Bildung für nachhaltige Entwicklung” für das Projekt “Üplingen 2049” ausgezeichnet
• Am Großen Bruch, OT Neuwegersleben: optische Telegrafenstation
Hier befindet sich eine optische Telegrafenstation, die über die Region hinaus einmalige Einrichtungen zeigt und ein wichtiges sowie interessantes Kapitel der Technikgeschichte dokumentiert. Diese optische Telegrafenanlage ist voll funktionsfähig und präsentiert den interessierten Besuchern aus Nah und Fern Wissenwertes über die Telegrafie. Auf Grund dieser Tatsache wurde auch der Telegrafenradweg der Wegekategorie 3 im 1. Entwurf des REP darstellt. Dieser Radweg verbindet die optischen Telegrafenstationen in ganz Deutschland, wobei 11 davon in Sachsen-Anhalt liegen.
• Am Großen Bruch, OT Wulferstedt:
Wulferstedt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene Bebauung. Da der Ort überwiegend Fachwerkhäuser in einem guten Zustand aufweist wurde ein Fachwerk – Lehrpfad angelegt.
• Kroppenstedt:
Die Stadt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene innere Bebauung, welche umfasst wird mit einer doppelten Stadtbefestigung mit 3 Stadttoren und 4 Wehr-türmen, ursprünglich aus dem 13. Jhd.. Ein Freikreuz, dem Symbol für Städtefreiheit steht seit 1253 auf dem Marktplatz. Das Freikreuz ist einmalig in Europa. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Museum, errichtet 1564 als Knabenschule, das Rathaus mit historischem Stadtarchiv, Gefängniszellen aus dem 16 Jhd. und einer Kirche mit einer Comenius-Reubke-Orgel von 1611.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2021 |
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- Bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus der Karte 1- zeichnerische Darstellung
Anlage 2: Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote
Anlage 3: regional bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalspflege
Anlage 4: texterwähnt