Betreff
befristete Einsetzung als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Am Großen Graben
Vorlage
VG/112/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die auf zwei Jahre befristete Einsetzung des Kameraden Daniel Kasper als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Am Großen Graben mit Wirkung vom 19.03.2021.

 


Begründung:

Die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der FF Am Großen Graben ist seit 2020 nicht besetzt.

 

Eine Vorschlagswahl wurde pandemiebedingt im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Für die Funktion kandidierte nur der Feuerwehrangehörige Daniel Kasper. Er wurde mit der absoluten Mehrheit der Stimmen für die Funktion vorgeschlagen.

 

Der Kamerad erfüllte jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht die Voraussetzungen für die Berufung. Zum einen fehlte der erfolgreiche Abschluss des Laufbahnlehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ entsprechend der FwDV 2 an einer Landesfeuerwehrschule, außerdem war die notwendige Dienstzeit in der Funktion Gruppenführer zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt.

 

Zwischenzeitlich wurde die notwendige Dienstzeit in der Funktion Gruppenführer absolviert. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ konnte allerdings nicht absolivert werden, weil der vorgesehene Lehrgangstermin am IBK pandemiebedingt abgesagt wurde. Ein Ausweichtermin konnte noch nicht gefunden werden.

 

Die FwDV 2 gestattet im Punkt 1.5 die befristete Wahrnehmung einer Funktion für zwei Jahre, wenn die Ausbildung für die vorhergehende Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen ist. Für die vorgesehene Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters ist die vorhergehende Führungsfunktion die des Gruppenführers. Der Kandidat erfüllt mit der Absolvierung der Dienstzeit jetzt die Voraussetzungen für eine zumindest befristete Wahrnehmung der Funktion. Eine Absolvierung des Lehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ ist für die kommenden zwei Jahre geplant. Nach der erfolgreichen Absolvierung dieses Lehrgangs ist dann eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis möglich.

 

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Wahl und beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Stankewitz, Herrn Daniel Kasper befristet für die Dauer von zwei Jahren in die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters einzusetzen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Clemens Köhler

 

 

 

 

Fabian Stankewitz