- GemeindlicheStellungnahme
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat nimmt zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die
Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht wie folgt Stellung:
4.2 Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge
4.2.1 Bildung und Schulen
zu G 30 und 31: Unter diesen Grundsätzen wird
formuliert, dass die Schulstandorte an eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung
angepasst werden sollen.
In den
ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte sollen die Grund- und
Sekundarschulen auch bei geringer Auslastung in den Grundzentren bestehen
bleiben. Darüber hinaus sollen die bestehenden Grundschulen in Gemeinden oder
Ortsteilen von den Gemeinden erhalten bleiben.
Dementsprechend
ist die Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen in der Anlage 4
“Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen” zu überarbeiten.
Einzufügen ist, “Neben den staatlichen Schulen gibt es auch freie bzw. private
Schulen. In der Verbandsgemeinde Westliche Börde betrifft es folgende
Einrichtungen:
Freie
Sekundarschule und Freies Gymnasium Gröningen
Freie
Grundschule Großalsleben”
5.3 Verkehr und Logistik
5.3.7 Rad- und fußläufiger Verkehr
zu Z 72: Auf Grund der Schließung des
Bahnüberganges in der Gemarkung Krottorf ist die Trassenführung des
Aller-Harz-Radweges anzupassen. Von der Gemarkung Wulferstedt kommend verläuft
der Aller-Harz-Radweg auf dem Kuhbruchweg, auf einem Teilstück der Landesstraße
L 80 und schwenkt dann in den Bestandsweg ein. Die Karte 1 des 2. Entwurfs des
REP ist zu korrigieren. (Anlage 1)
5.4.1. Nutzung der Windenergie
Im Verbandsgemeindegebiet sind folgende Gebiete festgelegt:
XVIII. Kroppenstedt-Westeregeln Eignungsgebiet
XXX . Völpke-Ausleben Eignungsgebiet
XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf Eignungsgebiet
4. Gröningen Eignungsgebiet
Die Gemeinde Am Großen Bruch und die Stadt Gröningen haben beschlossen,
keine neuen Windgebiete in ihrer Gemarkung zuzulassen. Aus diesem Grund ist
das Eignungsgebiet XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Gröningen aus dem 2. Entwurf des
REP herauszunehmen.
6.2. Freiraumnutzung
6.2.5. Tourismus und Erholung
zu Z 125: Zu den ausgewiesenen Standorten
für Wassersport und wassertouristische Angebote (Anlage 2) ist der Camping- und
Caravanplatz mit Wassersportmöglichkeiten und Bootsverleih an der Bode, südlich
der Stadt Gröningen gelegen, aufzunehmen. Er ist Bestandteil im Blauen Band,
welches die Förderung des Wassertourismus in Sachsen-Anhalt zum Ziel hat. Hier
wurde ein Bootsverleih und Campingplatz mit einem umfangreichen
wassersportlichen Angebot errichtet und ist bereits über die Grenzen des
Landkreises bekannt.
Nördlich
der OU B 81 und des OT Kloster Gröningen hat sich der Gröninger Badesee
entwickelt, der ebenfalls touristische Ziele verfolgt.
6.2.6 Kultur- und Denkmalspflege
Zu Z 136: Folgende regional bedeutsame
Standorte für Kultur- und Denkmalspflege der Mitgliedsgemeinden der
Verbandsgemeinde Westliche Börde sind im 2. Entwurf des REP’s nicht enthalten.
Diese Standorte sollten in den 2. Entwurf des REP aufgenommen warden:
• Ausleben,
OT Üplingen: UNESCO-Dorf
Das Dorf
wurde am 08.09 2005 von der Deutschen UNESCO-Kommission und vom Deutschen
Nationalkomitee der UN-Dekade “Bildung für nachhaltige Entwicklung” für das
Projekt “Üplingen 2049” ausgezeichnet
• Am
Großen Bruch, OT Neuwegersleben: optische Telegrafenstation
Hier
befindet sich eine optische Telegrafenstation, die über die Region hinaus
einmalige Einrichtungen zeigt und ein wichtiges sowie interessantes Kapitel der
Technikgeschichte dokumentiert. Diese optische Telegrafenanlage ist voll
funktionsfähig und präsentiert den interessierten Besuchern aus Nah und Fern
Wissenwertes über die Telegrafie. Auf Grund dieser Tatsache wurde auch der
Telegrafenradweg der Wegekategorie 3 im 1. Entwurf des REP darstellt. Dieser
Radweg verbindet die optischen Telegrafenstationen in ganz Deutschland, wobei
11 davon in Sachsen-Anhalt liegen.
• Am
Großen Bruch, OT Wulferstedt:
Wulferstedt
verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene Bebauung. Da der Ort überwiegend
Fachwerkhäuser in einem guten Zustand aufweist wurde ein Fachwerk – Lehrpfad
angelegt.
• Kroppenstedt:
Die Stadt
verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene innere Bebauung, welche umfasst
wird mit einer doppelten Stadtbefestigung mit 3 Stadttoren und 4 Wehr-türmen,
ursprünglich aus dem 13. Jhd.. Ein Freikreuz, dem Symbol für Städtefreiheit
steht seit 1253 auf dem Marktplatz. Das Freikreuz ist einmalig in Europa.
Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Museum, errichtet 1564 als Knabenschule,
das Rathaus mit historischem Stadtarchiv, Gefängniszellen aus dem 16 Jhd. und
einer Kirche mit einer Comenius-Reubke-Orgel von 1611.
Begründung:
Am
29.09.2020 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft
Magdeburg beschlossen, den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die
Planungsregion Magdeburg (REP MD) für die Trägerbeteiligung frei zu geben und
den Entwurf mit Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die
öffentliche Auslegung erfolgt vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020 und
vom
11.01.2021 bis 05.03.2021.
Die
Unterlagen liegen in folgenden Stellen aus:
• Geschäftsstelle der Regionalen
Planungsgemeinschaft in Magdeburg, J.-Bremer Straße 10
• Landkreis Börde in Haldensleben,
Gerikestraße 104
• Verbandsgemeinde Westliche Börde in
Gröningen, Grabenstraße 14 und der
Außenstelle in Am Großen Bruch OT Hamersleben, Columbusstr. 26
Die
Gemeinden haben die Möglichkeit, sich bis zum 05.03.2021 zum 2. Entwurf des REP
MD mit Anlagen (Zentrale Orte-Konzept, Konzept zur Festlegung von Gebieten für
die Nutzung der Windenergie) und Umweltbericht zu äußern. Ein entsprechender
Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist der gemeindlichen Stellungnahmen wurde
auf Grund der vorherrschenden Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und des Lockdowns
mit den gesetzlich festgeschriebenen Bestimmungen und Verordnungen gestellt, da
es nicht möglich war die Ratssitzungen entsprechend der Sitzungsblöcke
durchzuführen und damit die Beschlüsse zu den gemeindlichen Stellungnahmen für
die Verbandsgemeinde Westliche Börde und ihrer Mitgliedsgemeinden
herbeizuführen.
Der
Beschlussvorlage werden Auszüge aus dem 2. Entwurf des REP MD, die gemeindliche
Belange betreffen, als Anlage beigefügt.
Es besteht
auch die Möglichkeit, den 2. Entwurf des REP MD mit Anlagen 1-5 sowie die
Erläuterungskarten unter folgender Adresse abzurufen: www.regionmagdeburg.de
Das
Planungserfordernis ergibt sich aus der Anpassungspflicht der Regionalen
Entwicklungspläne an den Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010).
Der
Geltungsbereich des REP MD umfasst das Gebiet der Landkreise Börde, Jerichower
Land, Salzlandkreis sowie das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die Ziele
des REP (Kennzeichnung mit Z) sind verbindliche Vorgaben in Form von textlichen
oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des
Raumes. Die Ziele des REP MD sind von öffentlichen Stellen bei ihren
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.
Ziele, die
die Bauleitplanung betreffen, begründen darüber hinaus die Anpassungspflicht
für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Die
Grundsätze des REP MD (Kennzeichnung mit G) sind allgemeine Aussagen zur
Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende
Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Sie sind von öffentlichen Stellen zu
berücksichtigen.
Die
Planungsregion Magdeburg hat sich folgende Leitbilder gegeben:
• Wettbewerbsfähigkeit stärken
• Daseinsvorsorge sichern
• Raumnutzungen steuern und nachhaltig
entwickeln
• Klimaschutz und –anpassung sowie
Energiewende gestalten
Auszüge aus dem 2. Entwurf des REP MD
Raumstruktur
3.4. Ländlicher Raum
Ländlicher
Raum ist die gesamte Planungsregion außer dem Verdichtungsraum Magdeburg. Das
Gebiet der Verbandsgemeinde zählt zum ländlichen Raum Typ 3a – ländlicher Raum
mit günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft bzw. zum ländlichen
Raum Typ 3b – ländlicher Raum mit günstigen Produktionsbedingungen für die
Landwirtschaft und/oder Potenzialen im Tourismus
Erläuterungskarte 4
Siedlungsstruktur
4.1. Zentrale Orte
Die
fachliche Grundlage zur Festlegung der Grundzentren bilden die Vorgaben des LEP
2010. Im REP sind die Stadt Gröningen sowie weitere 16 Grundzentren festgelegt.
Festlegungskarte 2.3.6
4.2. Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge
Auszüge aus dem REP (Seiten 23 - 28)
zu G 35: Unter diesem Grundsatz wird
formuliert, dass „sämtliche Schulstandorte durch eine abgestimmte Schulnetzplanung
zu bestimmen und festzulegen sind (Schulentwicklungsplanung).“ Es sollte Bezug
genommen werden auf die Zulässigkeit von Schulverbünden. Neben den staatlichen
Schulen sind auch die freien bzw. privaten Schulen zu berücksichtigen, da sie
bereits bei der Erarbeitung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
einfließen.
Die
Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen in der Anlage 4
“Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen” ist dementsprechend
zu überarbeiten. In unserer Verbandsgemeinde betrifft es folgende
Einrichtungen:
Freie
Grundschule Großalsleben
Freie
Sekundarschule Gröningen
Freies
Gymnasium Gröningen
Technische Infrastruktur
5.3.7 Rad- und fußläufiger Verkehr
Grundlage
für alle landesbedeutsamen Maßnahmen in Sachsen-Anhalt zur Entwicklung des
Radverkehrs ist der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) und der
Landesradverkehrsplan (LRVP). Durch das Verbandsgemeindegebiet verlaufen der
Aller-Harz-Radweg, Bode-Radweg und Telegrafenradweg.
Auszüge aus dem REP (Seite 47-48)
Auf Grund
der Schließung des Bahnüberganges in der Gemarkung Krottorf ist die
Trassenführung des Aller-Harz-Radweges anzupassen. Von der Gemarkung
Wulferstedt kommend verläuft der Aller-Harz-Radweg auf dem Kuhbruchweg, auf
einem Teilstück der Landesstraße L 80 und schwenkt dann in den Bestandsweg ein.
Die Karte 1 des 1. Entwurfs des REP ist zu korrigieren.
Die Route
des Aller-Harz-Radweges zwischen des Ortsteiles Krottorf der Stadt Gröningen
und des Ortsteiles Wulferstedt der Gemeinde Am Großen Bruch ist auf Grund der
Gefährlichkeit für Radfahrer nicht akzeptabel.
5.4.1. Nutzung der Windenergie
Gemäß den
Festsetzungen des LEP 2010 wurden Gebiete für die Nutzung der Windenergie mit
dem Ziel ausgewiesen, Windenergieanlagen in diesen zu konzentrieren und
Windenergieanlagen im übrigen Plangebiet auszuschließen. Mit dieser
Bündelungskonzeption soll der Privilegierung der Windenergieanlagen im
Außenbereich Rechnung getragen werden. Durch die Regionale Planungsgemeinschaft
wurden Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von
Eignungsgebieten und Eignungsgebiete festgelegt.
Im
Verbandsgemeindegebiet sind folgende Gebiete festgelegt:
XVIII. Kroppenstedt-Westeregeln Eignungsgebiet
XXX . Völpke-Ausleben Eignungsgebiet
XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf Eignungsgebiet
4. Gröningen Eignungsgebiet
Auszüge aus dem REP (Seite 49-52)
Die
Gemeinde Am Großen Bruch und die Stadt Gröningen haben beschlossen, keine neuen
Windgebiete in ihrer Gemarkung zuzulassen. Aus diesem Grund ist das
Eignungsgebiet XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Gröningen aus dem 2. Entwurf des REP
herauszunehmen.
5.4.2 Biomasse
5.4.3 Solarenergie
Biomasseanlagen
und Photovoltaikanlagen sind im REP neu aufgenommen.
Auszüge aus dem REP (Seite 52)
Freiraumstruktur
6.1.1 Natur und Landschaft
Zur
Entwicklung des Freiraums werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt.
Vorranggebiete sind für raumbedeutsame Nutzungen vorgesehen (Ausschluss anderer
raumbedeutsamer Nutzungen, wenn nicht vereinbar).
In
Vorbehaltsgebieten wird den bestimmten raumbedeutsamen Nutzungen im
Abwägungsprozess der Vorrang eingeräumt. Ortslagen und baurechtlich gesicherte
Flächen sind von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgeschlossen.
Als
Vorranggebiet für Natur und Landschaft sind festgelegt:
III Hakel
XVII Großes Bruch und Aueniederung
Als
Vorbehaltsgebiete für den Aufbau ökologischer Verbundsysteme sind festgelegt:
19 Großes Bruch und Aueniederung
20 Schongebiete in der Magdeburger Börde
und im nördlichen Harzvorland
Tabelle 5
6.1.2 Hochwasserschutz
Vorranggebiete
für Hochwasserschutz wurden vom LEP 2010 übernommen, konkretisiert und regional
ergänzt.
Die
Verbandsgemeinde betreffende Festlegungen:
I Bode
III Großer
Graben
Auszüge REP (Seite 73-76)
6.2. Freiraumnutzung
6.2.1 Landwirtschaft
Vorranggebiete
für Landwirtschaft stehen vorrangig für die landwirtschaftliche Bodennutzung
zur Verfügung.
Vorranggebiete
für Landwirtschaft sind in den Bereichen der Gemeinden Ausleben und Am Großen
Bruch festgelegt. Die Flächenbereiche der Städte Gröningen und Kroppenstedt
liegen in den Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft.
6.2.3 Rohstoffsicherung
Die Vorranggebiete
für Rohstoffgewinnung sind dem LEP 2010 entnommen, konkretisiert und durch
regional bedeutsame Vorranggebiete ergänzt. Die Gebiete
wurden an
bestehende Bergbauberechtigungen sowie der Abwägung mit anderen
Nutzungsansprüchen und regionalplanerischen Festlegungen angepasst.
Die
Verbandsgemeinde betreffende Festlegungen:
Vorranggebiete:
XXVIII Kroppenstedt-Süd
(Kalkstein)
XXII Trockenabbau Gröningen
(Kiessand)
XXXIII Neuwegersleben (Kiessand)
Tabellen 6, Seite 90
6.2.5. Tourismus und Erholung
zu Z 125: Zu den ausgewiesenen Standorten
für Wassersport und wassertouristische Angebote (Anlage 2) ist der Camping- und
Caravanplatz mit Wassersportmöglichkeiten und Bootsverleih an der Bode, südlich
der Stadt Gröningen gelegen, aufzunehmen. Er ist Bestandteil im Blauen Band,
welches die Förderung des Wassertourismus in Sachsen-Anhalt zum Ziel hat. Hier
wurde ein Bootsverleih und Campingplatz mit einem umfangreichen
wassersportlichen Angebot errichtet und ist bereits über die Grenzen des
Landkreises bekannt.
Nördlich
der OU B 81 und des OT Kloster Gröningen hat sich der Gröninger Badesee
entwickelt, der ebenfalls touristische Ziele verfolgt.
Die Gemeinde Am Großen Bruch und die Stadt Gröningen haben beschlossen,
keine neuen Windgebiete in ihrer Gemarkung zuzulassen. Aus diesem Grund ist
das Eignungsgebiet XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Gröningen aus dem 2. Entwurf des
REP herauszunehmen.
6.2.6 Kultur- und Denkmalpflege
Regional
bedeutsamer Standort für Kultur- und Denkmalpflege im Verbandsgemeindegebiet
Gröningen.
Auszug REP (Seiten 104-114)
Im REP MD
aus dem Jahr 2006 waren weitere bedeutsame Standorte für Kultur- und
Denkmalpflege zur Sicherung und Erhaltung von baulichen und landschaftlichen
Kulturgütern enthalten:
• Hamersleben – romanische Bauwerke
• Kroppenstedt – ungewöhnlich
geschlossene Bebauung
• Neuwegersleben – optische
Telegrafenstation Neuwegersleben
• Wulferstedt - ungewöhnlich
geschlossene Bebauung
Diese
Standorte sollten in den 2. Entwurf des REP aufgenommen werden.
• Ausleben,
OT Üplingen: UNESCO-Dorf
Das Dorf
wurde am 08.09 2005 von der Deutschen UNESCO-Kommission und vom Deutschen
Nationalkomitee der UN-Dekade “Bildung für nachhaltige Entwicklung” für das
Projekt “Üplingen 2049” ausgezeichnet
• Am
Großen Bruch, OT Neuwegersleben: optische Telegrafenstation
Hier
befindet sich eine optische Telegrafenstation, die über die Region hinaus
einmalige Einrichtungen zeigt und ein wichtiges sowie interessantes Kapitel der
Technikgeschichte dokumentiert. Diese optische Telegrafenanlage ist voll
funktionsfähig und präsentiert den interessierten Besuchern aus Nah und Fern
Wissenwertes über die Telegrafie. Auf Grund dieser Tatsache wurde auch der
Telegrafenradweg der Wegekategorie 3 im 1. Entwurf des REP darstellt. Dieser
Radweg verbindet die optischen Telegrafenstationen in ganz Deutschland, wobei
11 davon in Sachsen-Anhalt liegen.
• Am
Großen Bruch, OT Wulferstedt:
Wulferstedt
verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene Bebauung. Da der Ort überwiegend
Fachwerkhäuser in einem guten Zustand aufweist wurde ein Fachwerk – Lehrpfad
angelegt.
• Kroppenstedt:
Die Stadt
verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene innere Bebauung, welche umfasst
wird mit einer doppelten Stadtbefestigung mit 3 Stadttoren und 4 Wehr-türmen,
ursprünglich aus dem 13. Jhd.. Ein Freikreuz, dem Symbol für Städtefreiheit
steht seit 1253 auf dem Marktplatz. Das Freikreuz ist einmalig in Europa.
Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Museum, errichtet 1564 als Knabenschule,
das Rathaus mit historischem Stadtarchiv, Gefängniszellen aus dem 16 Jhd. und
einer Kirche mit einer Comenius-Reubke-Orgel von 1611.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
2021 |
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Anlage 1:
Auszug aus der Karte 1- zeichnerische Darstellung
Anlage 2:
Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote
Anlage 3:
regional bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalspflege
Anlage 4:
texterwähnt