Betreff
mittel- und langfristige Schulentwicklungsplanung
Vorlage
VG/108/20-BV
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1.) Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Grundschüler der Verbandsgemeinde im Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 an den selbstständigen Grundschulstandorten Hamersleben, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt zu beschulen.

2.) Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen die Schließung einzelner Standorte aus, solange die gesetzlich vorgegebenen Mindestschülerzahlen eingehalten werden.

3.) Sollte im Zeitraum der langfristigen Schulentwicklungsplanung (2027/28 bis 2031/32) eine Schulschließung aufgrund zu geringer Schülerzahlen drohen, wird die Bildung eines Grundschulverbundes vorrangig beabsichtigt.

 


Begründung:

Die Verbandsgemeinde besteht aus den Mitgliedsgemeinden Am Großen Bruch, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt. An vier Standorten werden die Grundschüler der Verbandsgemeinde beschult.

Die Einzugsbereiche sind folgendermaßen aufgeteilt:

 

Grundschule in der Gemeinde Am Großen Bruch, OT Hamersleben:    

alle Ortsteile der Gemeinde Am Großen Bruch (Gunsleben, Hamersleben,

Neuwegersleben, Neudamm und Wulferstedt)

 

Grundschule in der Gemeinde Ausleben:                                                         

Ausleben und Ortsteile Ottleben, Warsleben und Üplingen

 

Grundschule in der Stadt Gröningen:                                                                  

Gröningen und Ortsteile Kloster Gröningen, Dalldorf, Heynburg und Krottorf

 

Grundschule in der Stadt Kroppenstedt:            

Kroppenstedt sowie der Gröninger Ortsteil Großalsleben (Änderung der Schulbezirke im Jahr 2019)

 

Aufgrund dessen, dass die Grundschule Kroppenstedt ab dem Schuljahr 2019/20 nicht mehr die Anforderungen an die Mindestgröße einer Grundschule erfüllt hat, hatte sich der Verbandsgemeinderat dazu entschlossen, Schulbezirke zu ändern. Seit dem Schuljahr 2020/21 werden die Kinder von Großalsleben (Ortsteil der Stadt Gröningen) in der Grundschule Kroppenstedt beschult. Dazu wurde die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke in der Verbandsgemeinde beschlossen.

Hintergrund: Mit dieser Variante wurde die Grundschule Kroppenstedt als selbständige Schule erhalten. Dieses war das mildere Mittel als die Schulschließung, die bei der Bildung eines Grundschulverbundes notwendig gewesen wäre.

 

Bei Prüfung aller Kinderzahlen der Verbandsgemeinde kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundschulen der Verbandsgemeinde bis zum Schuljahr 2026/27 Bestand haben. Dieser Betrachtungszeitraum entspricht der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung und ist zwingend nachzuweisen.

 

Alle Gemeinden sind bemüht Bauland zu schaffen, um junge Familien zu gewinnen und so die Schülerzahlen zu stärken. Mit vielen attraktiven Angeboten für Familien (Baukindergeld) sowie der Schaffung von Spielplätzen und Wohngebieten sollen Zuzüge erreicht werden. Zudem wird sehr viel in die Sanierung und digitale Ausstattung der Schulen investiert.

 

 

Berechnung der Schülerzahlen:

Für die Berechnung der Zahlen für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde die 6. regionalisierte Bevölkerungsprognose zugrunde gelegt. Gleichzeitig wurden die Zahlen unseres Einwohnermeldeamtes genommen und die prozentuale Abweichung zur 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose ermittelt. Mit diesem Prozentsatz wurde die Statistik fortgeschrieben.

 

Es ist Wille des Schulträgers, auch in den nächsten Schuljahren Anfangsklassen zu bilden und somit alle 4 Grundschulstandorte aufrecht zu erhalten.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Frau Schliebener

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

SEPl-Grundlagen Handout

Statistik