Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und den Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen. Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Begründung:
Gemäß §§ 100 ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden nachgereicht.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Thomas Thamm |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
• Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen