Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Neufassung der Umlagesatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur Erhebung von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände "Aller", "Großer Graben", "Ilse / Holtemme" und "Untere Bode" für die Jahre 2019 und 2020 (Gewässerumlageerhebungssatzung) in der vorliegenden Form. Die Satzung nebst Kalkulation 2020 ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Die Neufassung macht sich auf Empfehlung des MLU LSA und des Richters am Verwaltungsgericht Magdeburg, Herr Haack, erforderlich, da durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg (OVG MD) vom 27.02.2020 (Az.: 2 L 25/18) der Umlageschuldner neu geregelt werden muss. Da bis zum Veranlagungsjahr 2018 alle Bescheide die Bestandskraft erlangt haben, ist die Rückwirkung der Neufassung nur bis zum 01.01.2019 bezogen auf das Veranlagungsjahr 2019 geboten. Die durch den Verbandsgemeinderat am 18.06.2020 für das Veranlagungsjahr 2019 mit der Beschlussvorlage VG/070/20/-BV beschlossene Kalkulation der Gebührensätze für das Veranlagungsjahr 2019 behält ihre Gültigkeit.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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S. Novotny / T. Thamm |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Anlage 1 – Kalkulation der Verwaltungskosten für die Erhebung der Gewässerumlage 2020,
Anlage 2 – Berechnung der Beitragssätze 2020 für die Satzung und
Anlage 3 – Umlagesatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur Erhebung von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände "Aller", "Großer Graben", "Ilse / Holtemme" und "Untere Bode" für die Jahre 2019 und 2020 (Gewässerumlageerhebungssatzung)