Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände "Aller", "Großer Graben", "Ilse / Holtemme" und "Untere Bode" (Gewässerumlagesatzung) als Neufassung mit Rückwirkung zum 01.01.2019.
Begründung:
Die Neufassung macht sich auf Empfehlung des MLU LSA und des Richters am Verwaltungsgericht Magdeburg, Herr Haack, erforderlich, da durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg (OVG MD) vom 27.02.2020 (Az.: 2 L 25/18) der Umlageschuldner neu geregelt werden muss. Da bis zum Veranlagungsjahr 2018 alle Bescheide die Bestandskraft erlangt haben, ist die Rückwirkung der Neufassung nur bis zum 01.01.2019 bezogen auf das Veranlagungsjahr 2019 geboten.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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S. Novotny / T. Thamm |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Satzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände "Aller", "Großer Graben", "Ilse / Holtemme" und "Untere Bode" (Gewässerumlagesatzung)