Betreff
Optionserklärung zum § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem Finanzamt-Fortschreibungsbeschluss
Vorlage
VG/101/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat Westliche Börde beschließt in Abänderung der im Beschluss 061/16/2016 vom 08.12.2016 benannten Frist “01.01.2021” diese auf den “01.01.2023” zu verlängern. Im Übrigen behält der vorgenannte Beschluss seine Wirksamkeit.

 


Begründung:

Im Schreiben vom 13.05.2020 des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt wird ausgeführt und empfohlen:

“Mit unserem E-Mail Rundschreiben vom 26.10.2016 hatten wir zudem empfohlen, entsprechend der damaligen Optionserklärung einen Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates herbeizuführen, da dies nach unserer Auffassung kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt.

Im Hinblick auf die jetzt vorgesehene automatische Verlängerung des Optionszeitraums bzw. der Optionserklärung bedarf es vor allem dann einer erneuten Beschlussfassung, wenn in dem damaligen Beschlusstext konkret auf den Verlängerungszeitpunkt zur Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts bis zum 31.12.2020 abgestellt wurde. Da die Frist benannt wurde, muss eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 beschlossen werden.”

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Thomas Thamm

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

A1-Grundlage § 27 Abs. 22a UStG

A2-Empfehlung Städte- und Gemeindebund

A3-Erklärung aus 2016 gegenüber dem FA MD

A4-Beschluss des SR zur Optionserklärung nach § 27 Abs.22 UStG aus 12/2016