Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Wohngebiet „Hederslebener Weg“ in der Stadt Gröningen in der aktuellen Fassung des BauGB
Vorlage
GRÖ/141/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat  beschließt:

1.            Die im Ergebnis der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes des B-Planes vom 25.11.2019 bis 10.01.2020 sowie des 2. Entwurfes vom 15.10.2020 bis 15.11.2020 vorgebrachten Anregungen in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Stadtrat, mit dem in der Anlage „Abwägungskatlog“ aufgeführtem Ergebnis, geprüft.

Die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. und 2. Entwurf des B-Planes entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 22) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen vorgebracht.

Der Stadtrat beschließt den Abwägungskatalog als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

2.                           Der Bürgermeister wird beauftragt, folgenden Träger öffentlicher Belange deren Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren vom Ergebnis der Abwägung Kenntnis zu geben:

                 Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

a)      Teilweise berücksichtigt werden Anregungen:

-          Stellungnahme Nr. 3; Landkreis Börde – Ergebnis siehe Anlage Seite 4-10

 

3.              Der Stadtrat beschließt den B-Plan Wohngebiet „Hederslebener Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Stand November 2020).

                 Die Begründung des Planes (Stand November 2020) wird gebilligt.

 

4.                           Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen in das gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.

 

5.                           Der Stadtrat beschließt den wirksamen Flächennutzungsplan (F-Plan) der Stadt Gröningen, für den Geltungsbereich des B-Planes Wohngebiet „Hederslebener Weg im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Geltungsbereich ist als Wohngebiet (WA) gemäß § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB darzustellen.

 

6.                           Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Begründung:

Dem Satzungsbeschluss muss der Abwägungsbeschluss voran gehen. Im Abwägungsbeschluss sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu sammeln und auszuwerten. Die Stellungnahme und das Abwägungsergebnis sind in einem Abwägungskatalog separat für jede Stellungnahme aufzuführen. Dieser wird Bestandteil des Beschlusses. Danach wird der Satzungsbeschluss beschlossen und öffentlich gemacht. Hierdurch wird dokumentiert, dass der Stadtrat diesen B-Plan akzipiert und von ihn nachweislich Kenntnis erlangt hat. Der B-Plan besteht aus dem Text- und Planteil, die Bestandteil des B-Planes werden. Nachdem der B-Plan ausgefertigt und bekanntgeben ist, ist er rechtskräftig. Nun kann auf den Flächen entsprechend den Festsetzungen des B-Planes eine Bebauung stattfinden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister-

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungskatalog

Anlage 2: B-Plan Planteil

Anlage 3: B-Plan Textteil