Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
Die
im Ergebnis der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes des B-Planes vom
25.11.2019 bis 10.01.2020 sowie des 2. Entwurfes vom 15.10.2020 bis 15.11.2020
vorgebrachten Anregungen in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Stadtrat, mit dem in
der Anlage „Abwägungskatlog“ aufgeführtem Ergebnis, geprüft.
Die
Ergebnisse der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aus der Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. und 2. Entwurf des B-Planes entsprechen dem Abwägungskatalog
(Seite 1 bis 22) als Anlage
zum Abwägungsbeschluss.
Im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen vorgebracht.
Der
Stadtrat beschließt den Abwägungskatalog als Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, folgenden Träger öffentlicher Belange
deren Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren vom Ergebnis der
Abwägung Kenntnis zu geben:
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
a) Teilweise berücksichtigt
werden Anregungen:
-
Stellungnahme Nr. 3;
Landkreis Börde – Ergebnis siehe Anlage Seite 4-10
3. Der Stadtrat beschließt den B-Plan Wohngebiet „Hederslebener Weg“ bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung (Stand November 2020).
Die Begründung des Planes
(Stand November 2020) wird gebilligt.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.
3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen
in das gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde
eingestellt.
5.
Der Stadtrat beschließt den wirksamen Flächennutzungsplan (F-Plan) der
Stadt Gröningen, für den Geltungsbereich des B-Planes Wohngebiet „Hederslebener
Weg im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Geltungsbereich ist als Wohngebiet
(WA) gemäß § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB darzustellen.
6.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Dem Satzungsbeschluss muss der Abwägungsbeschluss voran gehen. Im Abwägungsbeschluss sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu sammeln und auszuwerten. Die Stellungnahme und das Abwägungsergebnis sind in einem Abwägungskatalog separat für jede Stellungnahme aufzuführen. Dieser wird Bestandteil des Beschlusses. Danach wird der Satzungsbeschluss beschlossen und öffentlich gemacht. Hierdurch wird dokumentiert, dass der Stadtrat diesen B-Plan akzipiert und von ihn nachweislich Kenntnis erlangt hat. Der B-Plan besteht aus dem Text- und Planteil, die Bestandteil des B-Planes werden. Nachdem der B-Plan ausgefertigt und bekanntgeben ist, ist er rechtskräftig. Nun kann auf den Flächen entsprechend den Festsetzungen des B-Planes eine Bebauung stattfinden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister- |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungskatalog
Anlage 2: B-Plan Planteil
Anlage 3: B-Plan Textteil