Betreff
Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung in Gröningen, Goethepromenade; hier Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung
Vorlage
GRÖ/138/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt für die Aufwandsermittlung und Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Gehweges (östliche Straßenseite) in der Goethepromenade

 

1.       die Abschnittsbildung gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gröningen vom 07.11.2005, in der derzeit geltenden Fassung, (SABS) beginnend ab Abzweig K 1362 bis Kreuzungsbereich Südgröninger Tor / Hederslebener Weg (siehe beiliegende Karte) und

2.       die Aufwandsspaltung gemäß § 3 Abs. 3 und § 7 SABS.

 


Begründung:

Die Stadt Gröningen hat in der Goethepromenade im Bereich Abzweig NP – Markt bis zur Kindertagesstätte Gröningen den Gehweg auf der östlichen Straßenseite erneuert. Des Weiteren wurde die Straßenbeleuchtung im Bereich ab Höhe Bahnhofstraße bis Kreuzungsbereich Südgröninger Tor/ Hederslebener Weg beidseitig erneuert.

 

Um für diese Maßnahmen Straßenausbaubeiträge erheben zu können, ist ein Beschluss zur Abschnittsbildung und zur Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die selbständige Anlage der OD L 24 beginnt ab Kreisverkehr Magdeburger Straße/Prälatenberg/Chausseestraße und endet am Ortsausgang Deesdorfer Straße. (Falls im Kreuzungsbereich Südgröninger Tor / Hederslebener Weg eine Kreisverkehrsanlage geplant ist, würde die selbständige Anlage in diesem Bereich enden.)

Nach § 3 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gröningen in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) kann der beitragsfähige Aufwand auch für selbständig nutzbare Abschnitte der Einrichtung ermittelt werden. Über die Abschnittsbildung entscheidet im Einzelfall der Gemeinderat durch Beschluss. Als Abgrenzungskriterien für selbständige Abschnitte ist durch Rechtsprechung als geeignet angesehen worden, z.B.:

-          einmündende Straßen,

-          im Straßenverlauf liegende Plätze oder

-          rechtliche Kriterien, z.B. Grenzen von B-Plan-Gebieten, Abgrenzung Innen- und Außenbereich.

 

Der danach zu bildende Abschnitt ist in der beiliegenden Karte farblich dargestellt.

 

Da es sich bei der Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung nur um Teileinrichtungen handelt, ist weiterhin ein Beschluss der Aufwandsspaltung zu fassen.

 

Die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung sind Vorfinanzierungsinstrumente der Gemeinde und hat den Vorteil, die Beitragsveranlagung zeitnah durchzuführen.

Nach den neuesten Erkenntnissen wird das Land Sachsen-Anhalt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2020 abschaffen. Das bedeutet, dass für Maßnahmen, die bis zum 31.12.2019 nicht abgeschlossen sind, keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle sollen vom Land Sachsen-Anhalt erstattet werden, jedoch nur für solche Maßnahmen, die bis zum 31.12.2020 bauseitig und rechnungsmäßig abgeschlossen sind und die sachliche Beitragspflicht entstanden ist. Für die über diesen Zeitpunkt hinaus fertiggestellten Maßnahmen soll eine Pauschale gezahlt werden.

Ohne die Beschlussfassung zur Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung für die o.g. Maßnahmen entsteht keine sachliche Beitragspflicht. Um die Beitragsausfälle für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Gehweges in der Goethepromenade gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt geltend machen zu können, ist die Beschlussfassung erforderlich.   

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Karte Abschnittsbildung