Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt für die Aufwandsermittlung und Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Gehweges (östliche Straßenseite) in der Goethepromenade
1. die Abschnittsbildung gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gröningen vom 07.11.2005, in der derzeit geltenden Fassung, (SABS) beginnend ab Abzweig K 1362 bis Kreuzungsbereich Südgröninger Tor / Hederslebener Weg (siehe beiliegende Karte) und
2. die Aufwandsspaltung gemäß § 3 Abs. 3 und § 7 SABS.
Begründung:
Die Stadt Gröningen hat in der Goethepromenade im Bereich Abzweig NP – Markt bis zur Kindertagesstätte Gröningen den Gehweg auf der östlichen Straßenseite erneuert. Des Weiteren wurde die Straßenbeleuchtung im Bereich ab Höhe Bahnhofstraße bis Kreuzungsbereich Südgröninger Tor/ Hederslebener Weg beidseitig erneuert.
Um für diese Maßnahmen Straßenausbaubeiträge erheben zu können, ist ein Beschluss zur Abschnittsbildung und zur Aufwandsspaltung erforderlich.
Die selbständige Anlage der OD L 24 beginnt ab Kreisverkehr Magdeburger Straße/Prälatenberg/Chausseestraße und endet am Ortsausgang Deesdorfer Straße. (Falls im Kreuzungsbereich Südgröninger Tor / Hederslebener Weg eine Kreisverkehrsanlage geplant ist, würde die selbständige Anlage in diesem Bereich enden.)
Nach § 3 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt
Gröningen in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz für das Land
Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) kann der beitragsfähige Aufwand auch für selbständig
nutzbare Abschnitte der Einrichtung ermittelt werden. Über die
Abschnittsbildung entscheidet im Einzelfall der Gemeinderat durch Beschluss. Als Abgrenzungskriterien für selbständige
Abschnitte ist durch Rechtsprechung als geeignet angesehen worden, z.B.:
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einmündende
Straßen,
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im Straßenverlauf
liegende Plätze oder
-
rechtliche
Kriterien, z.B. Grenzen von B-Plan-Gebieten, Abgrenzung Innen- und
Außenbereich.
Der danach zu
bildende Abschnitt ist in der beiliegenden Karte farblich dargestellt.
Da es sich bei der
Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung nur um Teileinrichtungen
handelt, ist weiterhin ein Beschluss der Aufwandsspaltung zu fassen.
Die
Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung sind Vorfinanzierungsinstrumente der
Gemeinde und hat den Vorteil, die Beitragsveranlagung zeitnah durchzuführen.
Nach den neuesten
Erkenntnissen wird das Land Sachsen-Anhalt die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2020 abschaffen. Das bedeutet,
dass für Maßnahmen, die bis zum 31.12.2019 nicht abgeschlossen sind, keine
Beiträge mehr erhoben werden dürfen. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle
sollen vom Land Sachsen-Anhalt erstattet werden, jedoch nur für solche
Maßnahmen, die bis zum 31.12.2020 bauseitig und rechnungsmäßig abgeschlossen
sind und die sachliche Beitragspflicht entstanden ist. Für die über diesen
Zeitpunkt hinaus fertiggestellten Maßnahmen soll eine Pauschale gezahlt werden.
Ohne die
Beschlussfassung zur Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung für die o.g.
Maßnahmen entsteht keine sachliche Beitragspflicht. Um die Beitragsausfälle für
die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Gehweges in der Goethepromenade
gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt geltend machen zu können, ist die
Beschlussfassung erforderlich.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Karte Abschnittsbildung