Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 200,00 € von der SGW-Ingenieurgesellschaft Magdeburg mbH sowie 200,00 € von Matthias Ruch für die 1000-Jahrfeier Hamersleben 2021.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates Am Großen Bruch. In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von über 5000,- € notwendig ist. Für Beträge ab 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Maria Behrens |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |