Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Ausleben beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
und den Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen. Die Haushaltsatzung hat
folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Begründung:
Gemäß §§ 100 ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden nachgereicht.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
|
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Thomas Thamm |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
• Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen