Betreff
Abberrufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt
Vorlage
VG/097/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Abberufung des Kameraden Karsten Knigge aus dem Ehrenbeamtenverhältnis in seiner Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt rückwirkend zum 31.10.2020. 

 


Begründung:

Herr Karsten Knigge wurde mit Wirkung vom 19.06.2015 als Ehrenbeamter in die Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt berufen. Seine Amtszeit von 6 Jahren wäre somit am 18.06.2021 abgelaufen.

 

Herr Karsten Knigge teilte am 26.10.2020 dem Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Stankewitz mit, dass er seine Funktion aus gesundheitlichen Gründen mit Ablauf des 31.10.2020 niederlegen wird. In einem Gespräch mit der erweiterteten Ortswehrleitung der FF Kroppenstedt sowie dem stellvertretenden Gemeindewehrleiter am 28.10.2020 stellte Herr Knigge seinen gesundheitlichen Bedenken abermals dar und bat um Verständnis für seinen Schritt.

 

Sowohl die erweiterterte Ortswehrleitung als auch die Gemeindewehrleitung haben Verständnis für die Situation des Kameraden Knigge aufgebracht. Eine Beurlaubung in der Funktion ist aus Sicht von beiden Gremien nicht zielführend und würde der Fürsorgepflicht des Dienstherren entgegenlaufen. Von daher haben beide Gremien die Bitte an den Träger des Brandschutzes geäußert, die Abberufung von der Funktion des Ortswehrleiters durchzuführen.

 

Entsprechend § 15 Abs. 3 kann ein Wehrleiter von seinem Amt vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden, wenn er nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall erfüllt.

Vor der Abberufung ist der Kreisbrandmeister anzuhören. Dies ist geschehen und der Kreisbrandmeister Herr Schumann hat am 02.11.2020 der Abberufung des Kameraden Knigge zugestimmt.

 

Der stellvertretende Ortswehrleiter der FF Kroppenstedt ist damit mit der Führung der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt zu beauftragen. Im Kreise der Ortswehrleitung wurde über eine interne Arbeitsverteilung beraten.

 

Die Ausschreibung für die Neuwahl des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kroppenstedt ist erfolgt. Eine Neuwahl ist aufgrund der notwendigen Fristen, frühestens im Januar 2020 durchführbar. Von daher wird gegenwärtig beabsichtigt, die Vorschlagswahl für die Funktion des Ortswehrleiters im Rahmen der Jahreshauptversammlung der FF Kroppenstedt, die voraussichtlich im Februar stattfindet, durchzuführen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Clemens Köhler

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz