Beschlussvorschlag:
Auf Grund der §§ 5, 8, 45 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgaben-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 13.12.1996, der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 und der §§ 1, 4, und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 in den jeweils derzeit geltenden Fassungen beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ausleben die in der Anlage vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ausleben (Hebesatzsatzung).
Begründung:
Aus Rechtssicherheitsgründen wird empfohlen zusätzlich zu den Festsetzungen der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres eine Hebesatzsatzung zu erlassen. Somit ist sichergestellt, dass die in dieser Satzung ausgewiesenen Hebesätze ab 01.01. des Jahres immer Rechtskraft entfalten und somit für die Bescheiderstellung eine rechtssichere Arbeitsgrundlage darstellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- Bürgermeister |
Bürgermeister |
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K.Schreiber / T.Thamm |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ausleben (Hebesatzsatzung)