Hier Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ausleben beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Bullenberg” Ausleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil I) und den textlichen Festsetzungen (Teil II) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: November 2020) wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren beendet. Im Anschluss muss die Bauleitplanung ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Mit dem Datum der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des B-Planes “Bullenberg” Ausleben in Kraft.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
1.Änderung B-Plan “Bullenberg” mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (Stand November 2020)