Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Bullenberg” Ausleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil I) und den textlichen Festsetzungen (Teil II) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: November 2020) wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Begründung:

Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren beendet. Im Anschluss muss die Bauleitplanung ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Mit dem Datum der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des B-Planes “Bullenberg” Ausleben in Kraft.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

1.Änderung B-Plan “Bullenberg” mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (Stand November 2020)