Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat die zur 1. Änderung des Bebauungsplans “Bullenberg” Ausleben eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:

berücksichtigt werden:

-       Landkreis Börde – Amt für Kreisplanung

-       Landkreis Börde – Natur- und Umweltamt SG Abfallüberwachung

-       Landkreis Börde – Natur- und Umweltamt SG Naturschutz und Forsten

-       Gemeinde Ausleben – Stellungnahme II

 

Zu folgenden Stellungnahmen ist die Abwägung zu beschließen:

-       Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Ja:                          Nein:                                    Enthaltungen:

-       Deutscher Wetterdienst

Ja:                          Nein:                                    Enthaltungen:

 

Siehe Anlage (Abwägungstabelle Seiten 1 bis 34)

Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 


Begründung:

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Bullenberg” in Ausleben mit Begründung, Planzeichnung und Umweltbericht hat in der Zeit vom 16.09.2020 bis 16.10.2020 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden zum Entwurf der 1. Änderung des B-Planes in der Zeit vom 18.09.2020 bis 22.10.2020 beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beiliegenden Abwägungstabelle aufgeführt. Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).

Gemäß Abwägungsvorschlag werden die Stellungnahmen des Landkreises Börde (lfd. Nr. 9) – Amt für Kreisplanung, Natur- und Umweltamt SG Abfallüberwachung sowie SG Naturschutz und Forsten sowie die Stellungnahme II der Gemeinde Ausleben vom 27.10.2020 (lfd. Nr. 17) berücksichtigt.

 

Zu den Stellungnahmen des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 20) und des Deutschen Wetterdienstes (lfd. Nr. 23) sind die Abwägungen zu beschließen. Die Abwägungen basieren auf der rechtlichen Prüfung durch die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Abwägungstabelle

Schreiben Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 28.10.2020

Übersicht beteiligte Behörden und Träger ohne Stellungnahme

Übersicht eingegangene Stellungnahmen