Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur Vorausleistung zu den voraussichtlichen Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres 2020 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit I – Großalsleben – in der vorliegenden Fassung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Nach 6a Abs. 6 KAG-LSA die Beitragsschuld entsteht mit
Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. Daher sind zur
Ermittlung des jährlichen Beitragssatzes die im Zeitraum zwischen dem 01.01.
und 31.12. eines Jahres tatsächlich kassenwirksam angefallenen
Investitionsaufwendungen zu Grunde zu legen. Nach § 7 der Satzung über die
Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der
Stadt Gröningen wird der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festgelegt.
Auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
muss zur Erhebung wiederkehrender Beiträge bereits zum 31.12. des jeweiligen
Abrechnungsjahres eine wirksame Beitragssatzsatzung vorliegen. Dazu ist zunächst eine Satzung zur Festlegung
des Beitragssatzes für die Vorausleistung zu den voraussichtlichen Kosten im
Haushaltsjahr 2020 zu beschließen und zu veröffentlichen. Nach Ablauf des
31.12.2020 sind die tatsächlich angefallenen Kosten zu ermitteln und die
bereits vorliegende (Vorausleistungs-) Beitragssatzsatzung zu ersetzen.
Im Abrechnungsjahr 2020 sind für die Straßenbaumaßnahme Ausbau der Nebenanlagen L 24 OD 1. BA (Am Anger/Zum Mühlenberg) die Schlussrechnungen in Höhe von insgesamt 322.813,84 € eingegangen. Die beitragsfähigen Kosten belaufen sich auf 276.411,28 €.
Der Ausbau der Nebenanlagen L 24 OD 2. BA in Großalsleben wurde ebenfalls in 2020 begonnen. Hierfür sind entsprechende Abschlagsrechnungen in Höhe von 499.458,97 € eingegangen. Des Weiteren wurde entsprechend der OD-Vereinbarung die Zahlung des Zuschusses für den Regenwasserkanal in Höhe von 233.302,00 € gegenüber der Landesstraßenbaubehörde geltend gemacht, der in diesem Jahr kassenwirksam werden soll. Der Zuschuss ist anteilig den beitragsfähigen Kosten anzurechnen. Die beitragsfähigen Kosten für den 2. BA belaufen sich daher nach derzeitigem Stand auf 239.365,93 €.
Weitere Investitionen wurden bisher nicht durchgeführt bzw. sind nicht geplant.
Die Zusammenfassung der Kosten der beiden Bauabschnitte sind in der Anlage 2 ersichtlich.
Der voraussichtliche umlagefähige Aufwand (Anliegeranteil)
für das Abrechnungsjahr 2020 errechnet sich wie folgt:
Voraussichtlicher
beitragsfähiger Gesamtaufwand:
OD L 24 1.
BA |
|
276.411,28 € |
OD L 24 2.
BA |
+ |
239.365,93 € |
Beitragsfähige Kosten |
= |
515.777,21 € |
abzügl.
Gemeindeanteil 53,27% |
- |
274.754,52 |
Anliegeranteil
= umlagefähiger
Aufwand |
= |
241.022,69 |
Die ermittelte Grundstücksfläche einschließlich der
Beitragsmaßstäbe (Vollgeschossfaktor, gewerbliche Nutzung usw.) beträgt 406.303,45 m².
(Hier kann es durch
Vermessungen o.ä. noch Veränderungen geben. Diese werden dann bei der
Festlegung des endgültigen Beitragssatzes berücksichtigt.)
Vorläufiger Beitragssatz 2020:
241.022,69 € : 406.305,45 m² = 0,59321 €/m²
Hinweis.
Das Land Sachsen-Anhalt plant die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Eine Entscheidung ist zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht gefallen.
Nach dem Gesetzentwurf (Stand September 2020) sollen diese rückwirkend zum 01.01.2020 abgeschafft werden. Die Beitragsausfälle für die bis zum 31.12.2019 nicht abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen soll/wird das Land Sachsen-Anhalt übernehmen. Für die wiederkehrenden Beiträge bedeutet das nach derzeitigem Kenntnisstand, dass die Gemeinden diese bis einschließlich Abrechnungsjahr 2019 von den beitragspflichtigen Bürgern erheben können/dürfen. Die Beiträge für das Abrechnungsjahr 2020 würde das Land Sachsen-Anhalt übernehmen. Auch in diesem Fall ist der Erlass einer Beitragssatzsatzung für die Erhebung gegenüber dem Land unerlässlich.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
1. Satzungsentwurf
2. Kostenaufstellung - Zusammenfassung