Betreff
Erneuerung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Gröningen und Ortsteilen; hier: Aufwandsspaltung
Vorlage
GRÖ/129/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gröningen vom 07.11.2005, in der derzeit geltenden Fassung, (SABS) die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in:

-       Gröningen, Ihleckenburg,

-       Gröningen, Magdeburger Straße,

-       Gröningen, Stadtrandsiedlung,

-       Gröningen, Damaschkeweg,

-       Gröningen OT Dalldorf, Unter den Gärten,

-       Gröningen OT Kloster Gröningen, Birkensiedlung,

-       Gröningen OT Kloster Gröningen, Vorderstraße,

-       Gröningen OT Kloster Gröningen, Leopoldstraße und

-       Gröningen OT Kloster Gröningen, Halberstädter Platz.

 

 


Begründung:

In den im Beschlussvorschlag genannten Straßen wurde bzw. wird die Straßenbeleuchtung erneuert (Rückbau der Freileitung und Betonmasten, Verlegung Erdkabel und Aufstellung neuer Masten mit energiesparenden Leuchten).

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) kann nur für selbständige Erschließungsanlagen der Aufwand ermittelt werden. Das bedeutet, dass die sachliche Beitragspflicht erst entsteht und damit Straßenausbaubeiträge erhoben werden können, wenn die selbständige Erschließungsanlage komplett (heißt, Fahrbahn, Gehweg, Entwässerung und Straßenbeleuchtung) ausgebaut wurde.

Der § 6 Abs. 2 KAG-LSA i.V.m. § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) regelt die Ausnahme vom vorgenannten Grundsatz. Beiträge können auch nur für Grunderwerb, die Freilegung und für nutzbare Teile der Einrichtung, wie Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Oberflächenentwässerung, Beleuchtungseinrichtungen, unselbständige Park- und Grünflächen, erhoben werden (Aufwandsspaltung).

 

Die Aufwandsspaltung ist ein Vorfinanzierungsinstrument der Gemeinde und hat den Vorteil, die Beitragsveranlagung zeitnah durchzuführen. Über die Aufwandsspaltung entscheidet im Einzelfall der Stadtrat durch Beschluss.

 

Erst mit Beschlussfassung der Aufwandsspaltung entsteht bei den abgeschlossenen Maßnahmen (Ihleckenburg, Magdeburger Straße, Unter den Gärten) die sachliche Beitragspflicht, die eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenbeleuchtung ermöglicht. Die Arbeiten zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Stadtrandsiedlung, im Damaschkeweg sowie in den genannten Straßen des Ortsteiles Kloster Gröningen befinden sich gerade in der Ausführung bzw. werden demnächst beginnen. Hier entsteht die sachliche Beitragspflicht mit Beendigung der Maßnahme.

 

Das Land Sachsen-Anhalt berät derzeitig die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020. Eine Entscheidung ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht gefallen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Land Sachsen-Anhalt die Beitragsausfälle für die bis 31.12.2019 noch nicht abgeschlossenen und im Jahr 2020 begonnenen Maßnahmen übernehmen. Sollte dieser Entwurf so vom Landtag beschlossen werden, können die Beitragsausfälle aus den o.g. Maßnahmen gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt geltend gemacht werden.  

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner