Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und den Haushaltsplan 2021

nebst seinen Anlagen.

Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):


Begründung:

Gemäß §§ 100 ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.

LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden nachgereicht.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Thomas Thamm

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und Haushaltsplan 2021 nebst seinen Anlagen