Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen billigt
den vom Büro Arch-Borne-Bau GmbH, Unseburg,
ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Damaschkeweg" (Entwurf –
Oktober 2020) im Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB und beschließt, ihn
öffentlich auszulegen.
Die betroffenen Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen
(§ 4 Abs. 2 BauGB).
Ort und Dauer der Auslegung
sind 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass
Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Begründung:
Der Stadtrat Gröningen hat mit Datum vom 08.06.2020 die Aufstellung eines B-Planes nach § 13 a BauGB zur Wohnbebauung für die Flurstücke 4/48, 4/50, 4/52, 4/54, 623/4, 624/4, 625/4, 976 und 978 beschlossen. Damit wurde das Bauleitverfahren eröffnet. Das Planungsbüro hat in der darauffolgenden Zeit nach den Vorstellungen der Stadträte einen Entwurf entwickelt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung für einen Monat auszulegen. Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Im Anschluss daran werden die abgegebenen Stellungnahmen abgewogen und im nächsten Verfahrensschritt zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Satzungsentwurf - Planzeichnung