Betreff
B-Plan nach § 13 a BauGB "Wohnbebauung Damaschkeweg" Gröningen; hier Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
GRÖ/124/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen billigt den vom Büro Arch-Borne-Bau GmbH, Unseburg,  ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes  „Wohnbebauung Damaschkeweg" (Entwurf – Oktober 2020) im Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB und beschließt, ihn öffentlich auszulegen.

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Ort und Dauer der Auslegung sind 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

 


Begründung:

Der Stadtrat Gröningen hat mit Datum vom 08.06.2020 die Aufstellung eines B-Planes nach § 13 a BauGB zur Wohnbebauung für die Flurstücke 4/48, 4/50, 4/52, 4/54, 623/4, 624/4, 625/4, 976 und  978  beschlossen. Damit wurde das Bauleitverfahren eröffnet. Das Planungsbüro hat in der darauffolgenden Zeit nach den Vorstellungen der Stadträte einen Entwurf entwickelt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung für einen Monat auszulegen. Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Im Anschluss daran werden die abgegebenen Stellungnahmen abgewogen und im nächsten Verfahrensschritt zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt.

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Satzungsentwurf - Planzeichnung