Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat Gröningen hat die zur Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ Großalsleben eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:
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Stellungnahme
Nr. 03, Landkreis Börde – Ergebnis siehe Anlage Seite 3- 7
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Stellungnahme
Nr. 05, Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten – Mitte – Ergebnis siehe Anlage
Seiten 9- 10
Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Gröningen die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ Großalsleben, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung (Stand: Oktober 2020).
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ Großalsleben durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Abwägungstabelle
Satzung – Planzeichnung
Satzung – Begründung