Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Am Großen Bruch
Vorlage
AGB/064/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Auf Grund der §§ 5, 8, 45 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung sowie der §§ 2, 3 Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) in der Fassung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch die in der Anlage vorgelegte

“1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer” beschlossen:

 

 


Begründung:

Aufgrund von Anfragen aus dem Jagdpachtbereich an den Bürgermeister der Gemeinde Am Großen Bruch wird die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Am Großen Bruch vom 16.06.2010 dem Gemeinderat zur Änderungsentscheidung vorgelegt. Derzeit sind in der Gemeinde Am Großen Bruch zwei Jagdhunde im Ortsteil Hamersleben steuerlich ermäßigt erfasst. Eine Aussage zu weiteren vorhanden Jagdhunden aus dem steuerlichen Gesamthundebestand ist aufgrund nicht vorliegender Ermäßigungsanträge nicht möglich.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Beteiligt -bitte ausfüllen-

-bitte ausfüllen-

 

 

 

 

 

 

bitte namentlich befüllen

 

 


Anlagen:

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Am Großen Bruch