Beschlussvorschlag:
Auf Grund der §§ 5, 8, 45 und 99 Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der
derzeit geltenden Fassung sowie der §§ 2, 3 Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) in
der Fassung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden
Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch die in der Anlage vorgelegte
“1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer” beschlossen:
Begründung:
Aufgrund von
Anfragen aus dem Jagdpachtbereich an den Bürgermeister der Gemeinde Am Großen
Bruch wird die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer der Gemeinde Am Großen Bruch vom 16.06.2010 dem Gemeinderat zur Änderungsentscheidung
vorgelegt. Derzeit sind in der Gemeinde Am Großen Bruch zwei Jagdhunde im
Ortsteil Hamersleben steuerlich ermäßigt erfasst. Eine Aussage zu weiteren
vorhanden Jagdhunden aus dem steuerlichen Gesamthundebestand ist aufgrund nicht
vorliegender Ermäßigungsanträge nicht möglich.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Beteiligt -bitte ausfüllen- |
-bitte ausfüllen- |
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bitte namentlich befüllen |
Anlagen:
1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Am Großen Bruch