Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
- Einer wesentlichen Änderung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung des Bebauungsplanes Windpark “Am Speckberg”, welcher durch den Stadtrat Gröningen am 14.03.2005 beschlossen und am 20.10.2008 geändert wurde, würde grundsätzlich unter Beachtung der weiteren Beschlusspunkte und bei Antragsstellung eines Vorhabenträgers zugestimmt werden.
- Grundsätzlich verfolgt der Stadtrat bei einer zukünftigen Änderung des Bebauungsplanes die Ziele der Reduzierung von Baufenstern, um in neu definierten Baufenstern leistungsstärkere Anlagen zu ermöglichen. Dadurch soll langfristig eine Reduzierung auf 6 Windenergieanlagen-Baufenster mit einer Leistung von rund 6 Megawatt erfolgen.
- Bei einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes hat eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zu erfolgen.
- Die Kosten für ein derartiges Bauleitplanverfahren sind durch einen Vorhabenträger zu übernehmen.
- Die Beschlüsse der Stadt Gröningen Beschluss-Nr. 228/36/13 (Vorlage-Nr. 228/2013) und Beschluss-Nr. 033/08/15 (Vorlage-Nr. 035/2015) wären aufzuheben.
Begründung:
Die Stadt Gröningen verfolgte mit dem Beschluss 033/08/15 (Vorlage-Nr. 035/2015) das Ziel, weitere Baufenster für zusätzliche Windenergieanlagen vorzuhalten. Ziel des damaligen Entwurfes war es, dass die Errichtung von 6 WEA mit einer Gesamthöhe von max. 200 m ermöglicht werden sollte. Gleichzeitig sollten die derzeit auf 13 festgesetzten Baufelder um 2 Baufelder reduziert werden. Damit hätte sich die zulässige Anzahl auf 17 Baufelder erhöht. Je Baufeld ist eine Windkraftanlage zulässig.
Diese Änderung ist unter den derzeit gültigen Bedingungen nicht möglich, da sich das Bebauungsplangebiet im Dichtezentrum des Rotmilan befindet.
Ein möglicher Kompromiss in bebauten Windeignungsgebieten innerhalb des Dichtezentrums vom Rotmilan könnte grundsätzlich in der Reduzierung von WEA-Baufeldern bei gleichzeitiger Ausweisung von Baufeldern für leistungsstärkere WEA-Anlagen liegen.
Dazu haben unter Federführung des Landkreis Börde (Büro Landrat, Kreisplanung und Wirtschaftsförderung) Gespräche mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde und der Regionalen Planungsgemeinschaft stattgefunden.
Beabsichtigt wird durch den Landrat am Beispiel Bebauungsplan Windpark “Am
Speckberg” im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes
Sachsen – Anhalt eine einheitliche Regelung herbeizuführen.
Um gegenüber dem Ministerium die Zustimmung der Stadt Gröningen für ein derartiges Änderungsverfahren nachweisen zu können, dient der Beschluss als Grundlage. Nach Vorliegen einer entsprechenden Verordnungslage müsste ein entsprechender Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im Stadtrat Gröningen gefasst werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Bürgermeister |
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Fabian Stankewitz |
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Ernst Brunner |
Anlagen:
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Schreiben
der Windpark Gröningen GmbH & Co. Betriebs-KG
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Planungsgrundlage
für mögliches Repowering
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Beschluss-Nr. 228/36/13 und Vorlage-Nr. 228/2013
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Beschluss-Nr. 033/08/15 und Vorlage-Nr. 035/2015