Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kroppenstedt beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Planungsleistungen in Höhe von 40.000,- € (einschl. Vermessung und Baugrund). Die Deckung erfolgt aus dem laufenden Finanzmittelbestand der Stadt Kroppenstedt.
Der Restbetrag, der noch für die Planung erforderlich ist, ist Teil der Haushaltsplanung 2021.
Begründung:
Die Stadt Kroppenstedt hat beschlossen im Jahr 2021 das Bebauungsgebiet “Festwiese” zu erschließen. Als Grundlage ist eine Planung für die Ver- und Entsorgungsleitungen und den Straßenbau zwingend und zeitnah erforderlich.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2020 |
40.000,- € |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- Bürgermeister- |
Bürgermeister |
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Frau Otto |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen: