Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Kroppenstedt.
Begründung:
Die Stadt Kroppenstedt bietet ab 01.01.2021 eine „Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen“ mit Rasenplatten an.
Die Urnen sind der Reihe nach beizusetzen. Es ist möglich, einen Urnenplatz vorzubelegen. Die Pflege der Grabanlage wird von den Stadtarbeitern durchgeführt. Um die Arbeiten der Stadtarbeiter nicht zusätzlich zu behindern, müssen die Rasenplatten frei von Grabschmuck bleiben. Durch die Neugestaltung der „Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen“ ist eine Satzungsänderung unumgänglich geworden.
Weiterhin werden die Kindergrabstätten für Kinder unter 10 Jahren von Reihengräber auf Wahlgräber umgewandelt. So besteht die Möglichkeit, bei den Grabstellen für Kinder unter 10 Jahren, die Ruhefrist von 10 Jahren zu verlängern.
Die Satzung ist dem Beschlussvorschlag beigefügt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Traunsberger/ Frau Schauer |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Friedhofssatzung