Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Abwägungs- und
Satzungsbeschluss wie folgt:
1. Der Stadtrat hat die zum Bebauungsplan Wohngebiet "An der Festwiese" Stadt Kroppenstedt eingegangenen Stellungnahmen der Nachbar-gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:
teilweise berücksichtigt wird: Landkreis Börde
siehe Anlage (Seiten 1 bis 14)
Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Der Bebauungsplan ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
x |
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2020 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Anlage 1: Kropp._Festwiese_Abwägungskatalog
Anlage 2: Kropp._Festwiese_Begr_Satzung
Anlage 3: Kropp._Festwiese_Plan_Satzung